Von: luk
Bozen – Ein Landwirt aus Sand in Taufers muss sich in einem Verfahren am Landesgericht Bozen wegen Tierquälerei verantworten.
Es geht um einen Vorfall, der sich am 9. Mai 2014 auf dem Hof des Mannes zugetragen hat. Er hielt dort den Hund seiner Tochter an der Kette.
Das Tier, das laut Medienberichten schon mehr als einmal versucht haben soll, sich aus seinen „Fesseln“ zu befreien, probierte es am genannten Tag erneut. Bei seinem Versuch strangulierte sich der Vierbeiner jedoch selbst.
Dem Landwirt wird vorgeworfen, den Hund aus Grausamkeit und ohne Notwendigkeit Qualen ausgesetzt zu haben, die dazu führten, dass das Tier verendet ist.
Als es die Bewohner des Hofes bemerkten, war es bereits zu spät. Ein Nachbar, der die Szene beobachtet hatte, meldete den Vorfall aber bei den Carabinieri. Es kam zu einer Anzeige und gestern fand der erste Prozesstermin in dem Fall statt.
Die Tochter des Bauers, dem der Hund gehört, verzichtete darauf, sich als Nebenklägerin in das Verfahren einzulassen.
Für ihren Vater könnte der Tod des Hundes erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber sieht nämlich eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren Haft sowie eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro vor. Stirbt das Tier infolge der Tierquälerei, wird die vorgesehen Basisstrafe erhöht.
In diesem konkreten Fall versucht die Staatsanwaltschaft dem Mann nachzuweisen, dass der Vierbeiner ständig und ohne Grund angeleint war.