Tod eines Dreijährigen

Tragödie in Bruneck: Staatsanwaltschaft schließt vorsätzliche Gewalt vorerst nicht aus

Freitag, 24. Januar 2025 | 12:19 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Bozner Staatsanwaltschaft hat sich bezüglich des Todes des dreijährigen Buben in Bruneck zu Wort gemeldet. Zwar könnten vorsätzliche Handlungen nicht ausgeschlossen werden, doch eine erste Untersuchung habe in dieser Richtung keine Ergebnisse geliefert.

Nachfolgen die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im vollen Wortlaut:

Im Zusammenhang mit Presseberichten über den Tod eines dreijährigen Jungen in Bruneck werden folgende Richtigstellungen mitgeteilt:

Am 23. Dezember 2024 fand ein Einsatz des Rettungsdienstes 118 und einer Streife der Carabinieri statt, um einem dreijährigen Jungen zu helfen, dessen Zustand sofort sehr ernst erschien.

Das Kind wurde nach Bozen transportiert, wo das medizinische Personal zahlreiche Prellungen und Hämatome am Körper feststellte und Zweifel äußerte, ob das Kind misshandelt worden war und ob die festgestellten schweren Hirnverletzungen auf vorsätzliche Handlungen zurückzuführen waren.

Am 26. Dezember verstarb das Kind.

Es war daher notwendig, einen der Elternteile des Kindes, insbesondere denjenigen, der zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Wohnung anwesend war, in das Ermittlungsregister einzutragen und eine Autopsie anzuordnen.

Die Ermittlungshypothese ist die eines freiwilligen Totschlags in Verbindung mit Misshandlungen.

Die Obduktion fand am 30. Dezember im Krankenhaus von Bozen statt.

Das Ergebnis der Autopsie ist derzeit noch nicht bekannt, da sich die zuständige Pathologin vorbehalten hat, ihr Gutachten innerhalb von 60 Tagen nach dem Termin abzugeben.

Eine erste und oberflächliche Untersuchung hat keine Elemente ergeben, die die Anfangshypothese bestätigen, aber vorsätzliche Handlungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

In jedem Fall gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung

Bezirk: Bozen

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