Von: mk
Bozen – Im Laufe des Jahres 2023 wurden in Südtirol 497 Ehen getrennt, 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Somit ist die Zahl der Trennungen erstmals seit 25 Jahren wieder unter 500 gefallen. Dies teilt das Landesstatistikinstitut ASTAT mit.
Im Schnitt waren die Paare vor der Trennung 16 Jahre verheiratet. Die Zahl der Scheidungen ist seit 2016 rückläufig und beträgt im Bezugsjahr 496. Die Scheidungsrate liegt bei 9,3 Scheidungen je 10.000 Einwohner und ist die niedrigste in ganz Italien.
In Bezug auf die Scheidungen war 2015, nachdem die Auflösung und Beendigung der Ehe neu geregelt wurde, ein deutlicher Anstieg der Fälle festzustellen. 2016 erreichte die Scheidungszahl ihren Höchststand. In der Folge begann die Anzahl der Scheidungen zu sinken und fiel 2023 auf den tiefsten Wert seit 2014.
Südtirols Scheidungsrate ist italienweit die niedrigste. Es folgen jene von Molise (10,9), der Basilikata (11,3) und von Kalabrien (11,5). Im Gegensatz dazu verzeichnen Ligurien, Sizilien und Sardinien mit 15,5, 15,7 bzw. 15,8 Scheidungen pro 10.000 Einwohner die höchsten Raten. Der gesamtstaatliche Wert liegt bei 13,5 Scheidungen pro 10.000 Einwohner.
Etwas mehr als die Hälfte aller Scheidungen (55,1 Prozent) sind sogenannte „schnelle Scheidungen“, das heißt, dass zwischen Trennung und Scheidung weniger als drei Jahre vergehen. In 76 Fällen (15,7 Prozent) erfolgt die Scheidung zehn bis 24 Jahre nach der Trennung, in 2,3 Prozent nach 25 Jahren oder mehr.
Die Gesamtscheidungsziffer liegt bei 233,5 Scheidungen je 1.000 Eheschließungen. Das bedeutet, dass künftig bei gleichbleibendem Scheidungsverhalten rund 23 von 100 Ehen im Laufe der Zeit geschieden würden. Diese Kennzahl ist in 20 Jahren um 57,6 Prozent gestiegen.
Südtirols Nachbarländer Schweiz und Österreich verzeichnen mit Werten von 383 bzw. 361 Scheidungen je 1.000 Eheschließungen erheblich höhere Gesamtscheidungsziffern. Die entsprechende Kennzahl für das benachbarte Bundesland Tirol liegt bei 328.
Mittlere Ehedauer beträgt 16 Jahre
Um die Stabilität der Ehen zu bewerten, hat das ASTAT die Zeitspanne zwischen Hochzeit und Trennungsurteil betrachtet. Im Bezugsjahr liegt die mittlere Ehedauer vor einer Trennung bei 16,2 Jahren. Von den 497 Ehepaaren, die sich 2023 trennten, taten dies 12,9 Prozent vor ihrem fünften Hochzeitstag, 22,5 Prozent nach fünf bis neun Ehejahren, 15,9 Prozent nach zehn bis 14 Jahren und 15,3 Prozent nach 15 bis 19 Jahren. Ungefähr ein Drittel der gescheiterten Ehen (33,4 Prozent) hielt 20 Jahre oder länger.
Der Anteil der Trennungen langlebiger Ehen (15 Jahre oder mehr) hat sich in den letzten Jahrzehnten fast verdreifacht (von 17,2 Prozent im Jahr 1975 auf 48,7 Prozent im Jahr 2023), während die Trennungen in den ersten vier Ehejahren anteilsmäßig stark zurückgingen (von 27,2 Prozent im Jahr 1975 auf 12,9 Prozent im Jahr 2023).
Bei Betrachtung der Daten nach Art des Verfahrens fällt auf, dass der außergerichtliche Weg verstärkt bei jungen (Dauer unter 5 Jahren) oder langen Ehen (Dauer von 25 Jahren oder mehr) gewählt wird. Somit findet die Trennung zu einem Zeitpunkt statt, an dem eventuelle Nachkommen entweder noch nicht geboren oder bereits erwachsen und unabhängig sind. Dies sind nämlich die Voraussetzungen für eine schnelle außergerichtliche Auflösung der Ehe.
Das Durchschnittsalter bei Einreichung der Trennung beträgt 2023 bei Männern 49,0 und bei Frauen 45,6 Jahre.
70,3 Prozent der gerichtlichen Trennungen erfolgen einvernehmlich. Bei den strittigen Trennungen vor Gericht reichen in acht von zehn Fällen die Ehefrauen den Antrag ein.
Bei 66,9 Prozent der in Südtirol getrennten Paare haben beide Eheleute den gleichen Bildungsgrad. In 20,1 Prozent der Fälle besitzt die Frau und in 12,9 Prozent der Mann den höheren Studientitel.
Bei 80,3 Prozent der gescheiterten Ehen gehen beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Trennung einer bezahlten Beschäftigung nach. In 7,1 Prozent der Fälle ist der Ehemann erwerbstätig und die Ehefrau nicht, in 8,4 Prozent der Fälle verhält es sich umgekehrt. Bei 4,3 Prozent der Trennungen arbeiten beide nicht.
25,4 Prozent (126) aller Trennungen betreffen Ehepaare, bei denen entweder die Gattin oder der Gatte eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt oder die italienische erst nach der Geburt erworben hat. Der Anteil von Trennungen, bei denen beide eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, ist mit 4,6 Prozent gering.
Bei etwa einem Drittel aller Scheidungen sind auch minderjährige Kinder betroffen
66,5 Prozent der 2023 geschiedenen Ehen sind entweder kinderlos oder die Kinder sind bereits erwachsen. In 17,3 Prozent der Fälle ist ein minderjähriges Kind, in 13,5 Prozent sind zwei und in 2,6 Prozent drei Kinder betroffen. Insgesamt sind in 33,5 Prozent der Scheidungsfälle minderjährige Kinder involviert.
Obwohl das Sorgerecht seit 2006, außer in besonderen Härtefällen, beiden Eltern zugesprochen wird, kommen immer noch hauptsächlich die Väter für den Unterhalt ihrer Nachkommen auf, vor allem weil diese überwiegend bei der Mutter leben. Aus diesem Grund wird meist auch die gemeinsame Wohnung eher der Frau zugesprochen als dem Mann (52,5 gegenüber 21,7 Prozent), wenn diese nicht zugunsten getrennter Wohnungen aufgelassen wird (23,9 Prozent).
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