Von: mho
Bozen/Rom – Die Verbraucherzentrale warnt in einer Aussendung vor Telemarketing, für das keine Zustimmung gegeben wurde und verweist auf jüngste Urteilssprüche gegen italienische Energiekonzerne.
Die Datenschutzbehörde habe in zwei getrennten Maßnahmen Eni Gas e Luce und Enel Energia mit drei Strafen in Höhe von insgesamt 38 Mio. Euro belegt. Gegen Eni Gas e Luce sei eine Geldbuße in Höhe von 8,5 Mio. Euro wegen unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken und eine weitere in Höhe von 3,5 Mio. Euro wegen Aktivierung nicht angeforderter Verträge verhängt worden. Bei Enel Energia beziehe sich die Strafe von 26,5 Millionen Euro auf Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Verbraucherdaten ohne Zustimmung und der Missachtung des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht. In beiden Fällen wurden die Maßnahmen infolge tausender Beschwerden von Verbraucher:innen und Verbraucherverbänden ergriffen.
Zu den gemeldeten Verstößen, die zur ersten der beiden Strafen gegen Eni Gas e Luce führten, gehören Telefonanrufe zu Werbezwecken bei Nutzern, die ohne deren Zustimmung oder trotz der Ablehnung von Werbeanrufen während der Vertragslaufzeit getätigt wurden. Hinzu kommt die fehlende Kontrolle über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Widerspruchs, der im öffentlichen Register der Einsprüche (Registro pubblico delle opposizioni) vermerkt ist. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass es keine geeigneten Maßnahmen zur Erfassung der Einwilligungserklärungen der Nutzer gab, und dass die Aufbewahrungsfristen der Daten die gesetzlich zulässigen Fristen überschritten.
Die zweite Strafe in Höhe von 3 Mio. EUR betrifft hingegen Verstöße (etwa 7.200 Meldungen) beim Abschluss von unaufgeforderten Verträgen. Viele Menschen berichteten, dass sie erst vom Abschluss eines neuen Vertrags erfahren haben, als sie das Kündigungsschreiben ihres alten Lieferanten oder die ersten Rechnungen von Eni Gas e Luce erhielten.
Bei Enel handelt es sich hingegen um Verstöße in Zusammenhang mit der Verarbeitung der persönlichen Daten zum Zweck von Telemarketing. Die Maßnahme des Garanten wurde „am Ende einer langen Untersuchung, die nach Meldungen von zahlreichen Nutzer:innen aufgenommen wurde, welche unerwünschte Werbeanrufe – teilweise vom Tonband – sowie Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Rechte in Zusammenhang mit dem Datenschutz beklagten“, liest man auf der Website.
Enel wurde auch abgemahnt, „jede Datenverarbeitung im gesamten Vertriebsnetz so anzupassen, dass die Dienste nur aktiviert und die Verträge nur abgeschlossen werden, falls die Werbeanrufe an Telefonnummern ergehen, welche erfassst wurden sowie mit dem Register der Telefonanbieter und mit den Listen zur ‚Kontaktierbarkeit‘ abgeglichen wurden“.
„Die Maßnahme des Garanten ist zu begrüßen“ meint dazu die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer. „Wer keine Zustimmung zu Werbeanrufen gegeben hat, darf von den Firmen auch nicht kontaktiert werden. Wir hoffen auch, dass die Neuerungen zum Register der Einsprüche, die für Ende Monat erwartet werden, hier ebenfalls für mehr Schutz sorgen. Im Energiesektor haben wir derzeit die Bedingungen für einen ‚perfekten Sturm‘: zwischen der geplanten Abschaffung des geschützten Markts und den enormen Kostensteigerungen sind die Verbraucher:innen – zurecht – äußerst verunsichert. Doch die Erfahrung zeigt: es ist lange nicht alles Gold, was glänzt, insbesondere bei Werbeanrufen.“