Von: luk
Bozen – Wie aus einem Bericht der Tageszeitung Alto Adige hervorgeht, gibt es zwischen den Vertretern der Versicherung des Unfallfahrers von Luttach und den Anwälten der Familien der Opfer bereits erste Verhandlungen zu den Schadenersatzleistungen.
Diese Nachricht wurde gestern am Rande des Beweissicherungsverfahrens vor Richter Emilio Schönsberg bekannt.
Wie Anwalt Alessandro Tonon betont, sei dies ein normaler Vorgang. Unter den gegebenen Umständen sei es erstrebenswert, dass schnellstmöglich eine Einigung erzielt wird. Das wird aber laut dem Bericht wohl nicht so einfach sein. Die Summen, um die es geht, sind enorm. Dennoch hofft die Verteidigung des Unfallfahrers darauf, dass der Prozess ohne Zivilkläger anläuft.
Indes hat gestern Richter Schönsberg Ingenieur Luigi Cipriani aus Verona für eine detaillierte Rekonstruktion des Unfallhergangs beauftragt. Er ist ein Experte für die Erstellung von 3D-Animationen bei Verkehrsunfällen.
Anhand der Aufarbeitung des Gerichtsgutachters will die Staatsanwaltschaft vor allem die Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug unterwegs war, feststellen. Die Verteidiger Alberto Valenti und Alessandro Tonon haben beantragt, dass auch alle anderen Umstände untersucht werden – etwa wie die Gruppe junger Leute die Straße überquert hat. Sie haben als Parteiengutachter Ingenieur Mattia Gremes ernannt. Richter Schönsberg hat dem Antrag stattgegeben.
Das Gutachten soll in 60 Tagen vorliegen und dürfte dann eine umfassende Aufarbeitung des tragischen Unfalls beinhalten. Gutachter Cipriani hat sich nach seiner offiziellen Ernennung noch gestern ins Pustertal begeben, um das Auto, einen Audi TT, zu begutachten. Bekanntlich kam das Auto an einer Begrenzungsmauer zum Stehen. Die Front ist stark beschädigt. Am 20. April soll das Gutachten vorliegen.
Gestern hat Richter Emilio Schönsberg auch die Verlängerung der Untersuchungshaft für den 27-jährigen Unfallfahrer bestimmt. Er bleibt bis auf weiteres im Kloster Neustift. Die Verteidigung zeigt sich damit einverstanden, da sie davon ausgeht, dass der Beschuldigte derzeit dort am besten aufgehoben ist.