Von: mk
Bozen/Bruneck – Ein Krankenpfleger, der auf der psychiatrischen Abteilung im Brunecker Krankenhaus arbeitet, ist suspendiert worden, weil er nicht geimpft ist. Nun hat er sich an das Arbeitsgericht gewandt.
Vier ähnliche Rekurse waren in der Vergangenheit vor dem Arbeitsgericht bereits abgelehnt worden. Bei den beiden Verhandlungen hatten sich mehrere Impfgegner vor dem Gericht in Bozen versammelt und ihre Solidarität mit jenen Mitarbeitern im Sanitätsbetrieb bekundet, die sich nicht impfen lassen wollen.
Diesmal kam es zu keinen Menschenansammlungen vor dem Gerichtsgebäude. Der Krankenpfleger aus Bruneck vertritt – wie viele Impfgegner – die Auffassung, dass eine Impfung nicht vor einer Covid-19-Erkrankung schützt und hat dem Arbeitsrichter eine umfangreiche Dokumentation vorgelegt, die dies belegen soll.
Nach einer zweistündigen Verhandlung hat der Richter eine Entscheidung vertagt. Dieser jüngste Rekurs ist der letzte von fünf Rekursen von ebenso vielen Mitarbeitern im Sanitätsbetrieb.
68 Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb, die nicht geimpft sind, haben sich hingegen an das Veraltungsgericht gewandt und dort Rekurs eingereicht. Die Anhörung soll Mitte September stattfinden.
Angestellte des Sanitätsbetriebs, die suspendiert werden, weil sie sich nicht impfen lassen, erhalten auch keinen Lohn, solange die Suspendierung aufrecht bleibt. Entscheiden sie sich für eine Impfung, können sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Impfpflicht für Angestellte im Sanitätsbetrieb wurde von der Regierung in Rom eingeführt.