Von: mk
Bozen – Ein mittlerweile 60-Jähriger aus Bozen hat eine wahre Odyssee vor Gericht hinter sich. Ihm war vorgeworfen worden, eine 44-prozentige Invalidität vorgetäuscht und somit das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle INAIL betrogen zu haben. Nach zehnjährigem Rechtstreit hat der Mann nun einen juristischen Sieg errungen, berichtet Alto Adige online.
Die Anschuldigungen stellten sich als haltlos heraus. Die finanzielle Unterstützung, die der Bozner als Invalide erhalten hatte, waren berechtigterweise ausgezahlt worden. Im Verlauf der zehn Jahre hat der Mann insgesamt 80.000 Euro für Anwälte und Berater ausgegeben.
Gegen den Mann war Anklage wegen erschwerten Betrugs und Fälschung erhoben worden. Der Bozner stellte sich den Vorwürfen im Rahmen eines Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Gesundheitszustand des Mannes durchwegs gut gewesen sei. Der Mann erhielt monatlich eine Invalidenrente. Allerdings nahm er auch an körperlich anstrengenden Sportveranstaltungen, wie etwa an Triathlon-Bewerben teil. Neben Schwimmen muss dabei auch eine Strecke im Laufen und auf dem Fahrrad bewältigt werden.
Nun hat das Gericht den Fall abgeschlossen und den 60-Jährigen von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Der Mann, der von einer römischen Anwaltskanzlei vertreten wurde, war beschuldigt worden, die Ärzte, die sich mit seinem Fall befassten, in die Irre geführt zu haben. Außerdem wurde ihm mittelbar Falschbeurkundung unterstellt. Den Vorwürfen zufolge habe er Ärzte verleitet, ihm Krankheiten zu bescheinigen, die eine Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Dadurch sei die Invalidität des Mannes deutlich überbewertet worden.
Wie sich nun herausstellt, sind sämtliche Anschuldigungen haltlos. Weil die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung geht, ist der Freispruch rechtskräftig. Das INAIL hatte sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen.
Der Angeklagte selbst hatte stets seine Unschuld beteuert und darauf hingewiesen, dass seine sportlichen Aktivitäten durchaus kompatibel mit seiner Invalidität seien. Im Gegenteil: Die Ärzte selbst hätten ihm diese Tätigkeiten empfohlen, um die negativen Auswirkungen einer Parästhesie – also einer beeinträchtigten Empfindungsfähigkeit – in den oberen Gliedmaßen abzufedern. Die Ärzte bestätigten dies vor Gericht.
In Kürze wird der Mann auch wieder seine monatliche Invalidenrente in Höhe von 790 Euro erhalten. Die Zahlungen waren zwischenzeitlich aufgehoben worden. Auch eine Nachzahlung ist deshalb vorgesehen. Die Spesen von 80.000 Euro für Berater und Anwälte werden ihm hingegen nur teilweise erstattet.