Von: luk
Bozen – Wer keinen Unterhalt zahlt, begeht eine Straftat. Diese Erfahrung mussten laut dem Tagblatt Dolomiten vier Elternteile machen, die kürzlich vor Einzelrichter Michele Paparella standen.
Zwei von ihnen haben einem gerichtlichen Vergleich über eine Haft- und eine Geldstrafe zugestimmt, zwei weitere müssen eine Geldstrafe bezahlen.
Mit der gerichtlichen Regelung besteht die Pflicht, den Unterhalt weiter zu bezahlen, natürlich nach wie vor.
Bei einer Scheidung bzw. Trennung muss in der Regel einer der Ehepartner eine Unterhaltsleistung für die Kinder leisten. Seit 2004 gibt es auch in Südtirol die Möglichkeit, sich vom Land dieses Geld vorstrecken zu lassen, wenn der Partner säumig ist. Das Land streckt die Summen vor – im Jahr 2016 waren es 2,3 Millionen Euro, die an 634 Eltern bzw. 981 Kinder ausgezahlt wurde, sagt Petra Frei, Direktorin des Amts für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion. Dieses Geld wird von den Säumigen mit mäßigem Erfolg zurückverlangt, schreibt das Tagblatt Dolomiten.
„Die Liste jener, an Stelle derer das Land den Unterhalt vorstreckt, wird einmal pro Jahr an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“, sagt sagt Petra Frei, Direktorin des Amts für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion. Diese Faszikel landen derzeit nach und nach auf den Tischen der Einzelrichter.
Vorgesehen sind eine Gefängnisstrafe von 15 Tagen bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von 103 Euro bis 1032 Euro im schwereren Fall und eines der beiden (laut Ermessen des Richters) für das leichtere Vergehen. Auf der Basis dieser Rechtslage hat Richter Paparella jüngst in vier Fällen entschieden – ein weiterer Stapel gleicher Fälle liegt noch auf seinem Schreibtisch, Hunderte sind noch zu erwarten.