Von: mk
Bozen – Das siebenjährige Mädchen Manal, das aufgrund einer Gehirnblutung im Jahr 2009 in Bozen gestorben ist, nachdem das Kind mit einer weiteren Schülerin im Pausenhof der Grundschule „Martin Luther King“ in Bozen zusammengestoßen war, hätte gerettet werden können. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht in Trient, berichtet Alto Adige online.
Bereits in der ersten Instanz hatte das Landesgericht in Bozen die Schule und das Land zu einem Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro verurteilt. Das Berufungsgericht ist nun ebenfalls der Argumentation der Anwälte Paolo Corti und Christian Dorigatti gefolgt, die die Interessen der Familienangehörigen des Mädchens vertreten. Ihnen zufolge habe die Schule in der Zeit gleich nach dem Unfall bis zur Ankunft der Eltern nicht die nötigen Maßnahmen zum Schutz des Mädchens ergriffen.
Die Richter kamen zum Schluss, dass ein Anruf bei der landesweiten Notrufnummer 118 gereicht hätte, um die Rettungskette in Gang zu setzen. Dies schreibe unter anderem auch der Leitfaden des nationalen Instituts für Arbeitsunfallversicherung INAIL für die Zuständigen von Erste-Hilfe-Leistungen und für Notfälle an Schulen vor.
Das Urteil sei zufriedenstellend – vor allem für die Familie von Manal, betonen die Anwälte. Zwölf Jahre nach dem Tod des Kindes sei bestätigt worden, dass die Verantwortung allein beim anwesenden Lehrpersonal und nicht bei den Eltern des Mädchens gelegen sei.