Von: mk
Bozen – Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch innerhalb der Familie müssen leider auch am Bozner Landesgericht immer wieder behandelt werden. Der Fall eines 54-jährigen Südtirolers, der von seiner mittlerweile volljährigen Tochter angezeigt worden ist, scheint allerdings beispiellos zu sein, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Der Mann soll als Familienoberhaupt seine Position ausgenutzt haben, um die eigenen perversen Gelüste auf Kosten seiner Tochter zu befriedigen. Nur wenige Monate, nachdem sie 18 geworden ist, berichtete die Tochter davon, dass ihr Vater sie gezwungen, nackt die Wohnung zu reinigen.
Nur dann habe er ihr erlaubt, sich mit Freunden zu treffen und etwas zu unternehmen. Während die Tochter das Haus reinigte, soll sich der 54-Jährige vor ihren Augen selbst befriedigt haben. Doch damit nicht genug: Bei mehreren Gelegenheiten habe er auch sie an intimen Stellen berührt.
Falls eine Person durch Gewalt, Bedrohung oder Autoritätsmissbrauch zu sexuellen Handlungen gezwungen wird, ist strafrechtlich eine sechs- bis zwölfjährige Haftstrafe vorgesehen. Dass die Jugendliche zum Zeitpunkt der Vorfälle erst 17 Jahre alt war, betrachtet die Staatsanwaltschaft als Erschwernisgrund – ebenso wie der Umstand, dass es sich um die eigene Tochter des Mannes handelt.
Der 54-Jährige hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, sondern von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht.
Bei einer anderen Gelegenheit soll der Vater mit seiner Tochter in einem Gastbetrieb im Ausland übernachtet haben. Angeblich um Geld zu sparen, mietete der Mann ein Doppelbettzimmer. Als das Mädchen in der Nacht aufwachte, spürte sie Hände ihres Vaters auf ihrem Körper.
Die Anhörung vor Gericht am Montag endete mit einem Aufschub. Die Verteidigung des Mannes strebt vermutlich ein verkürztes Verfahren an. Die Tochter ist in der Zwischenzeit ins Ausland gezogen und ist offenbar bereit vor Gericht auszusagen, dass sie von den Erlebnissen glücklicherweise kein dauerhaftes psychologisches Trauma davongetragen habe. Die Verteidigung könnte versuchen, im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der sexuellen Gewalt auf Belästigung mit sexuellem Hintergrund abzumildern. Eine Einigung wurde bislang allerdings noch nicht erzielt.
Der Prozess wurde auch deshalb verschoben, weil sich der 54-Jährige bei der Anhörung gesundheitlich nicht wohl fühlte. Die Verteidigung will zudem geltend machen, dass der Mann keine Vorstrafen im sexuellen Beriech hat.