Von: mk
Bozen – Die Carabinieri von Pavia haben bei einem Mailänder Umzugsunternehmen ein Klavier mit Elfenbeintasten im Wert von über 50.000 Euro beschlagnahmt, das für den Versand ins Ausland bestimmt war. Für die Operation verantwortlich war die Carabinieri-Einheit, die die Einhaltung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) überwacht. Die Ermittlungen führten neben Bergamo auch nach Südtirol.
Den Erhebungen zufolge stammt das Elfenbein von Afrikanischen Elefanten und wurde ohne die nötigen Dokumente gehandelt.
Der Afrikanische Elefant gilt aufgrund der internationalen Konvention CITES und aufgrund von EU-Regeln als geschützte Art. Der Handel mit Elfenbein ist demnach verboten, da die wirtschaftliche Ausbeutung das Überleben der Art ernsthaft gefährdet.
Zwar sind Ausnahmen möglich, die durch das europäische Regelwerk selbst festgelegt sind, doch diese müssen von den zuständigen Behörden gründlich geprüft werden. Dadurch soll der illegale Handel mit Elfenbein unterbunden werden. Sobald die einwandfreie Herkunft und die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, kann das zuständige Büro in Form eines “CITES-Zertifikats” grünes Licht für den Handel geben.
Die von der CITES-Einheit der Carabinieri von Pavia durchgeführten Kontrollen ergaben, dass das Klavier 1983 in Deutschland hergestellt wurde und im Oktober 2022 von einer in Bozen ansässigen Privatperson über einen Zwischenhändler in der Lombardei an einen in Italien ansässigen Musiker verkauft worden war, ohne dass die nötigen Bescheinigungen vorlagen.
Der Käufer hatte das Klavier einer internationalen Spedition mit Sitz in der Provinz Mailand anvertraut, um es ins Ausland zu überführen. Das haben die Carabinieri allerdings verhindert. Am 15. November 2022 wurde das Instrument beschlagnahmt.
Die Personen, die für den illegalen Verkauf als verantwortlich erachtet wurden, kassierten unterdessen eine Anzeige. Im Fall einer Verurteilung blüht den Betroffenen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von 15.000 bis zu 150.000 Euro. Die Untersuchung wird von der Staatsanwaltschaft von Brescia geleitet.