Von: mk
Bozen – Im Rahmen der außerordentlichen Kontrollen in Bozen, die die Polizei von Freitag bis Montag durchgeführt hat, haben die Ordnungskräfte unter anderem verlassene Häuser durchsucht – mit überraschendem Ergebnis.
In der Nähe des Stadtzentrums standen in erster Linie der Mazzini-Platz, die Südtiroler Straße, die Kapuzinergasse und die Perathoner Straße sowie die Gegend rund um den Bahnhof im Fokus. Die Bahnpolizei führte Kontrollen in den wichtigsten Zügen durch. Auch Verkehrskontrollen auf der Straße fanden statt, wobei zuletzt 75 Fahrzeuge überprüft wurden.
Die Polizei hat außerdem Razzien in fünf öffentlichen Lokalen durchgeführt. 323 Personen wurden identifiziert, 114 davon stammten aus dem Ausland. 121 hatten Vorstrafen.
Leerstehende Gebäude in Oswaldleiten, im Neubruchweg und in der Europa-Allee wurden ebenfalls kontrolliert. In einem mehrstöckigen Haus in der Achille-Grandi-Straße, das verlassen ist, entdeckte die Polizei deutliche Spuren, dass jemand dort wohnte. Insgesamt konnten 23 Obdachlose ausgeforscht werden – sowohl Einheimische als auch Einwanderer –, die zum Teil vorbestraft sind und die das Gebäude unrechtmäßig besetzten. Die Polizei vermutet, dass im Haus auch illegale Aktivitäten stattfanden.
Quästor Paolo Sartori ordnete unmittelbar die Räumung des Gebäudes an. Gegen die 31-jährige Marokkanerin S. F., die im Jahr 2007 als Minderjährige nach Italien gekommen war und mittlerweile obdachlos ist, hat der Quästor in diesem Zusammenhang ein Dekret zur Abschiebung unterzeichnet. Die Frau ist bereits vorbestraft – in erster Linie wegen Ladendiebstahls – und soll in ein Abschiebzentrum nach Rom gebracht werden.
Auch der 39-jährige Tunesier C. M., der im Jahr 2021 in Lampedusa gestrandet ist und sich illegal im Staatsgebiet aufhält, soll abgeschoben werden und wurde deshalb nach Rom gebracht.
In fünf Fällen hat der Quästor einen Platzverweis für das gesamte Stadtgebiet ausgesprochen, das drei Jahre lang aufrecht bleibt. Dekrete zu Abschiebung wurden in elf Fällen erlassen. Sollten die Betroffenen nicht freiwillig innerhalb von sieben Tagen das Staatsgebiet verlassen, werden sie in ihr Heimatland begleitet.
In neun Fällen wurde Nicht-EU-Bürgern die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und in sechs Fällen hat der Quästor eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, wie sie von Gesetzen des Antimafia-Kodex vorgesehen ist.