Von: luk
Bozen – Das Oberlandesgericht hat Chrstian Troger vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen.
Medienberichten zufolge war der Gewerkschafter in erster Instanz wegen Rufschädigung verurteilt worden.
Im wurde angelastet, den Palace-Direktor Massimiliano Sturaro, das Hotel Palace und den HGV durch einen Bericht in der Gewerkschaftszeitung verunglimpft zu haben.
Er sollte 400 Euro Geldstrafe sowie einen Schadenersatz von 6.000 Euro an die Kläger bezahlen.
Heute jedoch eine Wendung: Das Oberlandesgericht sprach Troger frei und bezog sich dabei auf das Recht der freien Meinungsäußerung.