Von: luk
Bozen – Ein 75-jähriger Unternehmer aus Meran hat über ein Jahr lang gerichtliche Auflagen missachtet.
Regelmäßig war er in sein Haus zurückgekehrt, obwohl er sich nicht mehr dort aufhalten durfte, weil dieses Teil der Konkursmasse war.
Weder ein gerichtlicher Räumungsbefehl noch eine Zwangsräumung fruchteten.
Weil dadurch die Versteigerung behindert wurde, werden dem Unternehmer und dessen Frau Hausfriedensbruch, Siegelbruch und Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen. Nun wurde Anklage gegen ihn erhoben.