Von: mk
Vahrn – Das Berufungsgericht in Bozen hat die vierjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes gegen jenen 50-Jährigen bestätigt, der seine Lebensgefährtin am vergangenen 8. März in Vahrn angegriffen hat.
Das Leben der 44-Jährigen konnte gerettet werden, nachdem der Sohn dazwischen gegangen war und die Ordnungshüter verständigt hatte. Der Mann war demnach auf frischer Tat ertappt und verhaftet worden.
Bereits in der ersten Instanz hatte sich das Gericht für eine vierjährige Haftstrafe ausgesprochen. Weil sich der Angeklagte für ein verkürztes Verfahren entschieden hatte, ist die Strafe um ein Drittel gekürzt worden.
Das Urteil des Berufungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, dass sie das Urteil erneut anfechten will.
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2 Kommentare auf "Versuchter Mord in Vahrn: Es bleibt bei vier Jahren Haft"
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Wenn er wirklich schuldig ist, sollte er nicht verteidigt werden… warum auch..zu guter letzt sitzt so einer nicht mal, Was hat er dann gelernt? Ach ja, wir bauen mehr auf Prävention und roten Schuhen.. 😅
eine angemessene Strafe, wenn es dabei bleibt!