Von: luk
Bozen – Vielen Südtirolern ist nicht bewusst, dass ihnen vom Land bzw. dem Südtiroler Einzugsdienst das Fahrzeug stillgelegt wurde, weil sie eine Verwaltungsstrafe noch nicht bezahlt haben. Darauf verweist der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.
“Immer wieder wenden sich Menschen an mich , die sich darüber wundern, dass die öffentliche Hand in der Lage ist, jemandem die Benützung des Autos oder Motorrades zu blockieren, wenn die oder der Betreffende z.B. eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlt hat, die zum Beispiel in Handelsgesetzen, Wohnbaugesetzen, Müllordnungen oder im Pilzgesetz enthalten sind”, so der Abgeordnete.
“Die Fahrzeugstilllegung beim Nichtbezahlen einer Verkehrsstrafe oder beim Nichtbezahlen der KFZ-Steuer wäre schon eine harte Maßnahme, aber dass die Stilllegung der Autos auch für Verwaltungsstrafen, die mit dem Verkehr überhaupt nichts zu tun haben, angewandt wird, verstehen viele Bürger umso weniger”, so Pöder.
Der Südtiroler Einzugsdienst und auch vorher die Equitalia haben dabei ein Staatsgesetz angewandt. Stilllegung des Fahrzeuges bedeutet, dass jemand damit nicht mehr fahren darf, sonst drohen weitere saftige Strafen. “Die Stilllegung wird in Schreiben des Einzugsdienstes zwar als Möglichkeit angedroht, aber viele übersehen diesen Hinweis in den langen und oft unübersichtlichen Schreiben. Auch die effektive Stilllegung kriegen Auto- oder Motorradbesitzer oft gar nicht mit. Aber die Stilllegung des Autos insbesondere bei der Nicht-Bezahlung einer verkehrsfremden Verwaltungsstrafe ist unangemessen”, meint Pöder.
“Wenngleich die Einforderung der Bezahlung rechtmäßiger Verwaltungsstrafen von den jeweils Betroffenen rechtlich korrekt ist, so ist die Fahrzeugstilllegung – insbesondere für verkehrsfremde Verwaltungsstrafen – unangemessen und kann die Betroffenen, bei möglicherweise ohnehin vorhandenen finanziellen Engpässen in weitere finanzielle Schwierigkeiten stürzen, vor allem dann, wenn sie die Fahrzeuge für die Ausübung ihres Berufes oder zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigen. Diese Form der “legalen Erpressung” des Bürgers durch die öffentliche Hand ist reichlich übertrieben. Natürlich hat der jeweils mit einer Verwaltungsstrafe “belegte” Bürger die Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, diese auch zu errichten. Aber es gibt nicht selten auch finanzielle Engpässe, die jemanden dazu verleiten, eine Geldstrafe verzögert oder über einen längeren Zeitraum hindurch nicht zu entrichten.” Im Zusammenhang mit der Debatte zum Landeshaushalt 2019 will Pöder einen Antrag zur “sanfteren” Anwendung dieser Maßnahme einbringen.