Von: mk
Bozen – Südtirol gehört im italienweiten Vergleich zu jenen Gebieten, wo der Anteil an ungeimpften Lehrkräften am größten ist. Dass am 6. September Schülerinnen und Schüler wieder in die Klassen strömen, macht die Situation nicht einfacher. Bereits jetzt startet die Suche nach Supplenten, die über einen Grünen Pass verfügen.
Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, haben 71 Prozent der Lehrpersonen von den Grund- bis hin zu den Oberschulen mindestens die erste Dosis erhalten. Die Daten wurden dem Büro des Sonderkommissars für die Corona-Pandemie der italienischen Regierung, General Francesco Figliuolo, zugestellt.
3.300 Lehrpersonen sind noch immer nicht geimpft. Ob sich bis Schulbeginn noch viel ändert, bleibt fraglich. Daten zur Situation in Berufs-, Privat- und Musikschulen, in Kitas und Kindergärten sowie im Verwaltungsbereich werden in Kürze erwartet. Bekanntlich muss laut einem Dekret der Regierung sämtliches Personal an Schulen und Universitäten über den Grünen Pass verfügen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, ist verpflichtet, sich alle 48 Stunden testen zu lassen.
Nach fünf Tagen ohne Grünen Pass erfolgt die Suspendierung. Die Entlohnung entfällt. Die Landesregierung will sich an die nationalen Richtlinien halten und keinen Sonderweg beschreiten. Gratistests für Lehrpersonen soll es nur dann geben, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Wie die Gewerkschaften bestätigen, tun sich in der Praxis allerdings ein paar Probleme auf. „Im Krankheitsfall bleibt eine Lehrperson für eine bestimmte Dauer von ihrem Arbeitsplatz, die in der Regel klar definiert ist und unter Umständen verlängert werden kann“, erklärt Stefano Fidenti vom CGIL. Supplenten werden genau für diesen Zeitraum engagiert. Liegt kein Grüner Pass vor, stehe hingegen nicht von vorne herein fest, wie lange eine Lehrperson von ihrem Arbeitsplatz fernbleibt. Die betroffene Lehrkraft kann sich jederzeit testen oder impfen lassen.
Eine zweite Frage dreht sich um Lehrpersonen, die am Land arbeiten und am Montag einen negativen Test vorweisen müssen. Wie soll das möglich sein, wenn keine Apotheke in der Nähe am Sonntag offen hat? Das Land sucht derzeit nach Lösungen. Das Dekret der römischen Regierung sieht auch Strafen zwischen 400 und 1.000 Euro vor. Auch diese Frage soll geklärt werden.