Von: mk
Bozen – Die Finanzpolizei von Neumarkt hat in Zusammenarbeit mit dem nationalen Fürsorgeinstitut INPS gegen vier Südtiroler Firmen im Transportsektor wegen Schwarzarbeit ermittelt. Den rechtlichen Vertretern wurden hohe Verwaltungsstrafen ausgestellt.
Den Vorwürfen zufolge soll es bei Angestellten im Bereich der Hauszustellungen systematisch zu Schwarzarbeit gekommen sein. Betroffen sind 69 Berufsfahrer. In 185 Fällen wurden zudem von Angestellten Überstunden verlangt, die vom Vertrag her nicht vorgesehen waren.
Das führte unter anderem dazu, dass sich die besagten Firmen durch geringere Personalkosten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen konnten. Weil keine Renten- und Sozialbeiträge entrichtet wurden, sparten sich die Firmen laut Finanzpolizei rund 500.000 Euro.
Da die Firmen auf Kosten ihrer Mitarbeiter ihre Dienste kostengünstig anbieten konnten, erhielten sie außerdem viele Aufträge von Großunternehmen im Logistikbereich.
Die Finanzpolizei kam den Verantwortlichen bei Verkehrskontrollen auf die Schliche. Ein simpler Vergleich der Datenbanken erlaubte es den Ermittlern festzustellen, dass besagte Firmen viel mehr Fahrten durchführten, als es die Anzahl der offiziell Angestellten eigentlich erlauben würde. Aufgrund des Verdachts kam es daraufhin zu vertiefenden Kontrollen.
Dabei wurde festgestellt, dass Arbeiter zwar regulär gemeldet worden waren. Auf dem Gehaltszettel schienen jedoch weit weniger Stunden auf, als effektiv geleistet wurden. Gleichzeitig war eine Reihe von Mitarbeitern gänzlich schwarz angestellt.
Zehn solcher Angestellter kassierten eine Versicherung wegen vermeintlicher Arbeitsuntauglichkeit. Dem Staat ist dadurch ein Schaden von 40.000 Euro entstanden.
Auch während der Corona-Pandemie haben die Angestellten einer der betroffenen Firmen gearbeitet, obwohl diese in die Ausgleichskasse überstellt worden waren. Insgesamt hat die Finanzpolizei Strafen in Höhe von 600.000 Euro verhängt.
Den rechtlichen Vertretern der Firmen werden Veruntreuung von Steuergeld, das Verbergen von Rechnungsunterlagen, Betrug beim Bezug von öffentlichen Beiträgen und unterlassene Auszahlung von Renten- und Sozialbeträgen vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.