Von: mk
Bozen – Vor drei Jahren ist ein Vierjähriger im Lido in Bozen ertrunken. Nachdem sich für die Eltern die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgezeichnet hat, gibt es nun einen weiteren Paukenschlag: Die Anklagerhebung wegen Fahrlässigkeit wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers gestoppt. Nur die Vorwürfe gegen die anderen Beteiligten bleiben aufrecht, schreibt die italienische Zeitung Alto Adige.
Das Kind war in ein Becken gestürzt, das aufgrund der Corona-Pandemie abgesperrt war. Der Körper des Jungen trieb regungslos auf den Grund des Beckens. Die Eltern hatten nur wenige Minuten zuvor den Bub kurzzeitig aus den Augen verloren.
Die Akte, die die Eltern betrifft, landet nun wieder beim stellvertretenden Staatsanwalt, der sich mit dem Fall befasst. Die Verteidigung der Eltern hatte darauf aufmerksam gemacht, dass Vater und Mutter des Kindes vor der eventuellen Eröffnung eines Hauptverfahrens vom Richter angehört werden müssen. Dies ist jedoch noch nicht geschehen. Die Verteidigung sah damit die Rechte ihrer Mandanten verletzt. Dies hat den Richter dazu veranlasst, die Untersuchung von vorne starten zu lassen.
In der Vergangenheit hatte die Staatsanwaltschaft selbst bereits zweimal einen Antrag auf Archivierung gestellt und kein strafrechtlich relevantes Verhalten bei den Eltern erkannt – auch keine Fahrlässigkeit. Der Ermittlungsrichter sah die Situation jedoch anders und bestand auf einer Anklageerhebung wegen Unaufmerksamkeit.
Anwalt Marco Ferretti, der die Verteidigung der Eltern übernommen hatte, verwies zwar auf einen analogen Fall, der sich Jahre zuvor ereignete hatte: Laut einem Urteil des Kassationsgerichts werde demnach die Kette der Verantwortung dann unterbrochen, sobald eine Person ein Schwimmbad betrete. In diesem Augenblick übertrage sich die Verantwortung gänzlich auf den Betreiber der Anlage.
Doch der Ermittlungsrichter von Bozen war von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugt. Insgesamt sind nach dem tragischen Vorfall fünf Personen ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt – darunter drei Angestellte der Gemeinde. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung.