Von: luk
Kastelbell-Tschars – In der Oktober-Ausgabe der Gemeindezeitschrift „ Einblick“ von Kastelbell-Tschars wurde in einem Artikel über die von der Umweltschutzgruppe Vinschgau durchgeführten Pestizidproben informiert.
“Wir begrüßen die Initiative der Gemeindeverwaltung Kastelbell-Tschars, die Eltern über die Analyse-Ergebnisse zu informieren. Immerhin sieht die EU Richtlinie 2009 / 128 Artikel 7 und das italienische Decreto Legislativo 2012 / 150 Artikel 11 vor, dass die Öffentlichkeit über die Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden zu informieren ist”, so die Umweltschützer.
Gemäß Artikel 15 des Decreto Legislativo 2012 / 150 ist die Verwendung von Pestiziden in sensiblen Zonen (z. B. in der Nähe von Schulhöfen und Spielplätzen) zu reduzieren bzw. zu verbieten.
Im Artikel ist zu lesen, dass der Schulhof gepflastert ist, Gras nur am Rande des Schulhofes wächst und nicht bekannt ist, an welcher Stelle die Probe entnommen wurde.
“Wenn Pestizide im Gras gefunden werden, dann nur deshalb, weil sie vorher in der Luft waren, diese breitet sich weit im Raum aus, auch der genaue Probeentnahmepunkt ist daher irrelevant”, so die Umweltschutzgruppe Vinschgau.
“Weiters wird im Artikel angeführt, dass laut Toxikologe Dr. Peter Clausing die an der Grundschule Tschars gefundenen Pestizidrückstände von geringer Konzentration seien, teilweise weit unter dem maximal erlaubten Rückstandswert für Lebensmittel lägen. Diese Aussage steht nicht im Bericht von Dr. Clausing, im Gegenteil, er sagt: „Besonders problematisch ist die Häufung von Funden verschiedener Pestizide in den Proben der Grundschule Tschars…“ ‘Die gefundenen Rückstände sind alarmierend, weil sie auf die mögliche Exposition einer besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppe hinweisen, nämlich von Kindern, …'”, heißt es weiter.
“Auf dem Schulhof von Tschars wurden Rückstände von neun verschiedenen Pestiziden gefunden. Besonders alarmierend finden wir die Rückstände folgender Wirkstoffe:
Fluazinam 0.065 mg/kg – über dem erlaubten Grenzwert von Lebensmitteln
Chlorpyrifos 0.076 mg/kg – über dem erlaubten Grenzwert von Lebensmitteln,
Penconazol 0.036 mg/kg – leicht unter dem erlaubten Grenzwert von Lebensmitteln.
Sowohl Fluazinam als auch Penconazol stehen unter Verdacht “das Kind im Mutterleib zu schädigen”. Es ist keine Seltenheit, dass auch schwangere Frauen sich auf Schulgeländen bewegen.
Eine Verharmlosung der zuständigen Behörden ist daher völlig fehl am Platz. Es wird noch darauf hingewiesen, dass öffentliche Plätze frei zugänglich sind und keine Verpflichtung besteht, eine Probeentnahme im Voraus anzukündigen, wie im Artikel angemahnt”, so die Umweltschützer abschließend.