Von: mk
Bozen – Die 60-jährige Rita Pissarotti ist Mitte August bekanntlich während eines Urlaubs in Gröden von ihrem Ehemann ermordet worden. Als wäre das nicht schon traurig genug, stellt sich nun heraus, dass sich der Leichnam der Frau noch immer in der Leichenhalle in Bozen befindet. Laut einem Bericht des Alto Adige will offenbar niemand für eine Beerdigung aufkommen.
Warum Paolo Zoni, der 64-jährige Ehemann die Bluttat begangen hat, ist immer noch unklar. Der Mann soll sich seit längerer Zeit in psychiatrischer Behandlung befinden. Derzeit wird überprüft, inwiefern der 64-Jährige überhaupt schuldfähig ist.
In der Zwischenzeit hat für das Opfer noch immer kein würdiges Begräbnis stattgefunden. Das Paar hatte keine Kinder und kein Verwandter der Frau hat sich gemeldet, um sich um eine Beerdigung – und natürlich auch um die damit verbunden Kosten – zu kümmern.
In den vergangenen Tagen haben deshalb Paolo Bianchi, der Bürgermeister von Collecchio, und seine Gemeindeverwaltung die Sache in die Hand genommen. Dabei handelt es sich um die Heimatort der Frau, wo sie geboren wurde. Die 60-Jährige hatte nämlich erst kurz vor ihrem Tod den Wunsch geäußert, neben ihren Eltern begraben zu werden.
Die Gemeindeverwaltung von Collecchio hat den Transport der Leiche in die Ortschaft nach Parma in die Wege geleitet und übernimmt auch die Kosten für die Beerdigung. Nachbarn hatten den Bürgermeister darum gebeten.
Eine noble Geste! Doch auch die Gemeinde muss sich an die geltenden Gesetze halten und darf keinen Schaden für den Staat verursachen. Das bedeutet, dass die Gemeinde die Kosten für eine würdige Beerdigung zunächst vorstreckt – mit dem Vorbehalt, sich später an mögliche Erben oder Verwandte zu wenden.
Die Staatsanwaltschaft in Bozen hat unterdessen für den Transport des Leichnams grünes Licht gegeben.
In der Zwischenzeit sucht die Gemeinde immer noch nach potentiellen Nachfolgern. Doch dem Anschein nach steht lediglich fest, dass der direkte Erbe der Frau ihr mutmaßlicher Mörder ist, und zwar der Ehemann. Dessen psychischer Zustand scheint im Moment eher labil zu sein.
Doch auch wenn der Mann unter einer psychischen Krankheit leidet, kann die Gemeinde einen Zahlungseinzug vornehmen. Bei vollständiger Unzurechnungsfähigkeit wird vom Gericht ein Sachwalter ernannt, der dazu berechtigt wäre, den Forderungen der Gemeinde nachzukommen.