Von: mk
Meran – Die Firma Lazzeri GmbH, die sich auf die Produktion von Jungpflanzen spezialisiert hat, ist ins Visier der Staatsanwaltschaft von Latina geraten. Der Verwaltungssitz des Unternehmens befindet sich in Sinich in Meran, während die Produktion in Sabaudia in der Provinz Latina stattfindet. Im Rahmen der Operation „Doulos“ hat die Finanzpolizei hat die Finanzpolizei den gesetzlichen Vertreter der Firma sowie zwei Mitarbeiter aus Latina sowie einen Inder, einen Deutschen und einen Mann aus Sardinien vorsorglich unter Arrest gestellt.
Den Betroffenen wird illegale Vermittlung und Ausbeutung von landwirtschaftlichen Tagelöhnern vorgeworfen, die vorwiegend aus Indien stammen. Der Anklage zufolge soll die Firma aus Sinich in der Provinz Latina über 290 Arbeiter ausgebeutet haben. Die Finanzpolizei geht davon aus, dass die Firma auf Kosten der Arbeiter 110.000 Euro eingespart hat, indem Sozialkosten und Renteneinzahlung unterschlagen wurden.
Anwalt Giulio Mastrobattista, der die Interessen der Firma verteidigt, bestreitet jedoch, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Der Sanitätsbetrieb habe die ausgezeichneten Arbeitsbedingungen bestätigt. Bei den Tagelöhnern handle es sich um Saisonarbeiter. „Aus unserer Sicht liegt eine nicht korrekte Interpretation arbeitsrechtlicher Normen in der Materie vor“, erklärt der Anwalt laut Alto Adige.
Die Firma habe sich ein Verfahren bereits erwartet und deshalb im Vorfeld präventiv Unterlagen zur Verteidigung eingereicht. Der Anwalt wittert in diesem Zusammenhang einen Formfehler der Ermittler. Bei der Anordnung zur Überstellung in Untersuchungshaft fehle jeglicher Hinweis auf die Unterlagen der Verteidigung. Laut Gesetz müssten sowohl der Staatsanwalt als auch der Untersuchungsrichter solche Unterlagen jedoch ebenfalls bewerten und in der Begründung der Anordnung mit einfließen lassen.
Am kommenden Montag findet die Anhörung vor dem Haftrichter statt. Bei dieser Angelegenheit will die Verteidigung ihre Unterlagen erneut einreichen, um zu untermauern, dass der Vorwurf der „Versklavung“ nicht haltbar sei.
In der Anklageschrift ist auch die Rede von unterlassenen Zahlungen und von nicht überwiesenen Beiträgen an das Nationale Fürsorgeinstitut INPS. Doch auch diesen Vorwurf will der Anwalt nicht gelten lassen. „Man wirft uns einen Stundenlohn von 4,66 netto im Vergleich zu zwölf Euro brutto vor. Doch keiner der Arbeiter hat jemals 4,66 Euro erhalten, da auch weitere Bonus-Zahlungen vorgesehen waren“, erklärt der Anwalt. Auch den Vorwurf einer parallelen Buchhaltung lässt der Anwalt nicht gelten.
Die Angelegenheit scheint demnach völlig offen. Sowohl Anklage als auch Verteidigung werden sich auf die Interpretation und die Umsetzung der Arbeitsverträge stürzen. In Italien sind in der Landwirtschaft immer wieder Situationen von Ausbeutung und der illegalen Anwerbung von Tagelöhnern aufgedeckt worden.