Von: mk
Bozen – Am 19. Februar in der Nacht ist ein 21-jähriger Albaner unter den Lauben in Bozen niedergestochen worden. Der Vorfall hat sich vor einer vielbesuchten Bar in der Gegend nach einem Streit unter drei jungen Albanern zugetragen. Deren Familien leben bereits seit Längerem in Südtirol. Nach einem chirurgischen Eingriff im Krankenhaus von Trient schwebt der 21-Jährige mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.
Der junge Mann war kurz nach der Tat in einer Pfütze aus Blut liegen gelassen worden. Zweimal war ihm in den Arm und ein drittes Mal in die Brust gestochen worden. Die Klinge hat das Herz nur knapp verfehlt, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige. Mehrere Tage lang war der 21-Jährige auf der Intensivstation betreut worden.
Die beiden Angreifer sollen kurz vor der Tat den 21-Jährigen auch mit Gläsern beworfen haben. Nachdem zugestochen worden war, gelang es ihnen, spurlos die Flucht zu ergreifen. Zu der späten Stunde waren keine Zeugen anwesend.
Die Polizei schaffte es allerdings trotzdem, deren Identität auszuforschen. Derzeit befinden sie sich auf Anordnung des Richters in Untersuchungshaft im Bozner Gefängnis. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord. Die mutmaßlichen Angreifer haben bislang noch keine Vorstrafen.
Der Richter hatte sich für eine Verwahrung im Gefängnis wegen Fluchtgefahr entschieden. Anwalt Federico Fava, der die Verteidigung übernimmt, hat bereits beim Garantieverhört angekündigt, die Überstellung in den Hausarrest zu beantragen. Sollte dem nicht stattgegeben werden, will der Verteidiger sofort Rekurs beim Haftprüfungsgericht einreichen.
Die Klärung, was genau am 19. Februar passiert ist, wird vermutlich entscheidend bei dem Verfahren sein – ebenso wie die Frage, warum einer der beiden mutmaßlichen Angreifer ein Messer bei sich hatte. Wie es derzeit den Anschein hat, haben die beiden, das blutende Opfer einfach sich selbst überlassen und ergriffen nach der Tat gleich die Flucht, nur um selbst nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Das könnte sich für sie belastend auswirken.
Es gilt als wahrscheinlich, dass ihr Anwalt ihnen zu einer Kooperation mit der Justiz rät, um den Vorfall wahrheitsgemäß rekonstruieren zu können. Dies wiederum könnte im Verlauf des Verfahrens als mildernder Umstand gewertet werden.