Von: mk
Bozen – Am Donnerstag muss sich ein 35-Jähriger am Bozner Landesgericht wegen Stalkings verantworten, weil er seine Ex-Freundin mit mehreren E-Mails belästigt und dabei auch massiv beleidigt haben soll.
Im Rahmen des verkürzten Verfahrens, bei dem einem Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs automatisch eine Reduzierung des verhängten Strafmaßes um ein Drittel zusteht, spielt ein technisches Gutachten eine wichtige Rolle, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der Angeklagte beteuert nämlich, die E-Mails gar nicht geschrieben zu haben. Eine Nachricht sei etwa von einer spanischen Adresse abgeschickt worden, wo er nie gewesen sei. Eine weitere Nachricht stammt von einem Internet-Point, den er nie genutzt habe.
Laut Gutachten der Anklage lassen sich die E-Mails jedoch durchaus zu dem 35-Jährigen rückverfolgen. Da der Mann über fundierte Informatik-Kenntnisse verfüge, sei es ihm möglich gewesen, die Nachrichten „auf Umwegen“ durchs Internet weiterzuschicken.
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