Von: luk
Bozen – Der 46-jährige Springreiter und Reitlehrer Karl Wechselberger wusste, dass er Sex mit einer 15-Jährigen hatte. Er kannte das Alter seiner Schutzbefohlenen. Dies geht laut Medienberichten aus einigen SMS hervor, die er ihr anlässlich ihres Geburtstags zugeschickt hatte.
Laut Richter Emilio Schönsberg habe Wechselberger die Gewährung der allgemein mildernden Umstände selbst verwirkt.
Denn wenn ein Tatverdächtiger in seinen Aussagen die Verantwortung zum Opfer „abschiebt“, könne dies als „negatives Prozessverhalten“ eingestuft werden.
Schönsberg befand, dass Wechselbergers Rechtfertigung beim Garantieverhör, er habe das Alter der Jugendlichen nicht gekannt bzw. sie für älter gehalten, nicht wahrheitsgemäß gewesen sei.
Das floss in das im März gefällte Urteil (drei Jahre und acht Monate Haft) ein, wie dies aus der jetzt hinterlegten Urteilsbegründung hervorgeht. Demnach sei am Straftatbestand nicht zu rütteln: Das Mädchen sei noch nicht 16 Jahre alt gewesen – in einigen SMS gehe es eben um ihren Geburtstag –, und sie sei Wechselbergers Schutzbefohlene gewesen, da er ihr Reitlehrer gewesen sei.
Richter Schönsberg konnte den Argumenten der Verteidigung, wonach es sich um einen minderschweren Fall handle, nicht folgen. Aus dem psychologischen Gutachten gehe hervor, dass sich die sexuellen Kontakte für das Mädchen und dessen Entwicklung unvorteilhaft ausgewirkt hätten.
Die Verteidigung wird in Berufung gehen. Wechselberger ist auf freiem Fuß, doch laut richterlicher Verfügung muss er eine Distanz von mindestens 500 Metern zu der Minderjährigen einhalten.