Drittes Geschlecht

Weder Mann noch Frau: Fall in Südtirol führt zu Anrufung des Verfassungsgerichts

Mittwoch, 21. Februar 2024 | 09:46 Uhr

Von: mk

Bozen – Das Landesgericht in Bozen hat nach einer Klage einer nicht-binären Person aus Südtirol das Verfassungsgericht angerufen. Die Person, die in Österreich studiert und sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt, fordert die rechtliche Anerkennung eines dritten Geschlechts in Italien nach dem Vorbild anderer Länder. Grundsätzlich geht es um zwei Fragen, die es zu klären gilt.

Der erste Punkt betrifft die Tatsache, dass es nach italienischem Recht nicht möglich ist, einer Person, die sich weder als männlich noch als weiblich identifiziert, eine dritte Option einzuräumen.

Das zweite Problem betrifft die Verpflichtung für transsexuelle Personen, eine gerichtliche Genehmigung für therapeutische Eingriffe am eigenen Körper einzuholen.

Anwalt Alexander Schuster vertritt die nicht-binäre Person als Rechtsbeistand. Wie er erklärt, verweist das Gericht in Bozen in seinem Beschluss, „auf die Medizin, auf ausländische Rechtssysteme und auf das EU-Recht selbst“.

Das Gericht komme zum Schluss, dass die Existenz von Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität inzwischen eine Tatsache sei. Auch das italienische Recht müsse dies zur Kenntnis nehmen. Weil es nicht-binäre Personen gebe, müssten ihre Rechte und Freiheiten garantiert werden.

Da es die derzeitige Rechtslage dem Gericht nicht erlaube, dem Antrag stattzugeben, sei es notwendig, mit einer Verfassungswidrigkeitserklärung zu intervenieren.

Das Gerichtsverfahren, dem sich transsexuelle Personen vor einer Geschlechtsumwandlung stellen müssen, sei komplex, kostspielig und zeitaufwändig. Allen anderen Menschen, die sich einer Behandlung unterziehen müssen, sei es sonst auch möglich ist, sich direkt an Gesundheitseinrichtungen zu wenden.

„Ich bin kein Aktivist, aber ich hoffe, dass diese Initiative die italienische Gesetzgebung dazu bringen kann, die Existenz nicht-binärer Menschen anzuerkennen“, erklärt die betroffene Person laut Medienberichten, die sich auch bei ihrer Familie für die Unterstützung bedankte.

Wie Schuster erklärt, handelt es sich um den ersten Fall dieser Art auf italienischem Staatsgebiet. „Ich bin froh, dass das Gericht unsere Argumente geteilt hat“, erklärte der Anwalt Medienberichten zufolge. Gleichzeitig seien weitere ähnliche gelagerte Verfahren in Italien anhängig. „Ich bin zuversichtlich, dass auch andere Richter das Verfassungsgericht zum Einschreiten auffordern“, so der Anwalt.

Bezirk: Bozen