Von: luk
Bozen – Eine im Pustertal tätige Lehrerin ist vom Rechnungshof zur Rückzahlung von knapp 21.000 Euro an ihren Arbeitgeber verurteilt worden, berichtet das Tagblatt Dolomiten am Samstag.
Der Grund: Sie soll in den Jahren 2016 bis 2020 neben dem Lehrerberuf Geld durch Verkaufstätigkeiten für ein Privatunternehmen dazuverdient haben.
Handelstätigkeiten seien öffentlichen Angestellten jedoch nicht erlaubt, auch um Interessenskonflikte zu vermeiden. Neben der Staatsanwaltschaft sah auch der Richtersenat einen Vorsatz. Die Lehrerin habe zwar bei ihrer Schule um Genehmigung der Nebentätigkeit angesucht, wesentliche Aspekte aber nicht angegeben.
Vorerst ist das Urteil nicht rechtskräftig.