Von: luk
Bozen/Neumarkt – Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von E-Scootern, insbesondere unter Jugendlichen, intensivieren die Carabinieri im Unterland und Überetsch ihre Kontrollen. Der Kommandant der Carabinieri-Station Branzoll, Maresciallo Giuseppe Caravello, weist auf die Verantwortung der Fahrer und Fahrerinnen hin. Er stellt fest, dass zum Teil ein zu lockerer Umgang mit den E-Scootern herrscht.
„E-Scooter sind ein weit verbreitetes und beliebtes Fortbewegungsmittel, besonders bei jungen Leuten,“ erklärt Caravello. „Dennoch zeigen viele Fahrer eine zu sorglose Haltung, was die Sicherheit betrifft. Es ist unerlässlich, dass alle gesetzlichen Vorschriften beachtet werden, nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern vor allem, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.“
Caravello fasst die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Fahrer zusammen:
- Mindestalter: Personen unter 14 Jahren dürfen keine E-Scooter fahren. „Dieses Alterslimit,“ so Caravello, „ist entscheidend, um die Jüngsten vor den Risiken im Straßenverkehr zu schützen.“
- Helmpflicht: Alle Minderjährigen müssen beim Fahren eines E-Scooters einen Schutzhelm tragen. „Der Helm ist ein unverzichtbarer Schutz, und seine Nutzung ist für Fahrer unter 18 Jahren verpflichtend,“ betont der Kommandant.
- Geschwindigkeitsbegrenzung: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Scooter nur auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fahren. Die maximale Geschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h, in Fußgängerzonen darf nicht schneller als sechs km/h gefahren werden. „Diese Begrenzungen sollen helfen, Unfälle zu vermeiden, besonders in Bereichen mit vielen Fußgängern,“ erläutert Caravello.
- Sichtbarkeit und Sicherheitsausstattung: Nach Einbruch der Dunkelheit und bei schlechter Sicht müssen E-Scooter mit einer weißen oder gelben Frontleuchte und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Zudem müssen Fahrer reflektierende Westen oder Gurte tragen. „Gute Sichtbarkeit ist entscheidend, um Unfälle zu verhindern,“ erinnert der Maresciallo.
- Personen- und Gepäckbeförderung: E-Scooter sind ausschließlich für den Einzelgebrauch bestimmt. Das Mitführen von weiteren Personen, Tieren oder Gepäckstücken ist verboten.
- Verkehrsregeln: E-Scooter-Fahrer müssen sich an die allgemeinen Verkehrsregeln halten, darunter Stoppschilder, Einbahnstraßenregelungen und Zugangsverbote. „In vielen Situationen sind E-Scooter-Fahrer mit Radfahrern gleichgestellt und sollten sich entsprechend verhalten,“ so Caravello weiter.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann Geldstrafen von 35 bis 100 Euro zur Folge haben. In schwerwiegenden Fällen droht auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Appell an Eltern und Jugendliche
Maresciallo Caravello appelliert insbesondere an die Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder die Vorschriften einhalten. „Die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine gemeinsame Verantwortung, und die Einhaltung der Regeln ist der erste Schritt, um Unfälle zu vermeiden“, betont er. „Ich lade alle dazu ein, stets gut informiert zu sein und die gesetzlichen Vorschriften zu befolgen. Vorsicht ist niemals übertrieben.“
Auch Hauptmann Federico Seracini, Kommandant der Carabinieri-Kompanie in Neumarkt, äußerte sich zur Situation: „Mit dem Anstieg der Nutzer von E-Scootern sehen wir auch eine Zunahme von Unfällen. Besonders bei Minderjährigen beobachten wir eine Missachtung der Verkehrsregeln. Daher ist eine Verstärkung der Kontrollen erforderlich, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherzustellen.“
Das Ziel der verstärkten Kontrollen sei es, die Zahl der Verstöße zu senken und die Sicherheit im Straßenverkehr für alle zu erhöhen. „Wir appellieren besonders an die jüngeren Fahrer, die Vorschriften zu respektieren und auf die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer zu achten,“ so Seracini abschließend.
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