Von: mk
Welsberg – Freispruch und Rückvergütung der Verfahrenskosten an die Beklagten hat der Bozner Rechnungshof in der Causa „Betriebsausflug“ der Gemeinde Welsberg-Taisten verfügt. „Fast drei Jahre lang sind wir durch den Kakao gezogen worden, weil einige Beamte der Meinung waren, wir hätten eine Straftat begangen, und nun sind wir sehr erleichtert, dass dieser Spuk ein Ende hat“, erklärte Albin Schwingshackl, Bürgermeister der Gemeinde Welsberg-Taisten, gegenüber den „Dolomiten“.
Nach dem Freispruch vor dem Landesgericht im Dezember 2017 kam nun auch der Rechnungshof zum Schluss, dass „keine Unterbrechung des öffentlichen Dienstes stattgefunden hat und den Beklagten keine Missachtung ihrer Dienstpflichten vorgeworfen werden kann“.
Damit ist die Angelegenheit des beanstandeten Betriebsausfluges der 11 angeklagten Bediensteten der Gemeinde Welsberg-Taisten vom Freitag, , wohl endgültig vom Tisch.
Wie berichtet, hatte sich die Hälfte der Belegschaft an einem Betriebsausflug an den Achensee am 5. Juni 2015 beteiligt. Obwohl die Ämter geschlossen blieben, war für dringende Fälle der Gemeindepolizist erreichbar. Außerdem waren zwei weitere Beamte noch im Dienst. Eine Kontrolle der Finanzpolizei hat den Fall ins Rollen gebracht.
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