Von: mk
Bozen – Der dritte Adventssonntag ist vorüber – Weihnachten rückt immer näher. Eine Zeit, die als Familienzeit gilt. Doch was, wenn die Eltern sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen? Ein harmonisches Weihnachtsfest ist in solchen Familiensituationen oft schwer oder gar nicht möglich. Um Kinder und Jugendliche in dieser herausfordernden Situation zu unterstützen, hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft eine neue Broschüre zum Thema „Trennung und Scheidung“ ausgearbeitet.
Eine Trennung oder Scheidung der Eltern ist für Kinder meist eine einschneidende Erfahrung und kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere an Feiertagen wie Weihnachten. Kinder und Jugendliche reagieren unterschiedlich darauf: Einige können nicht verstehen, warum Vater und Mutter sich trennen, entwickeln Schuldgefühle, haben Verlustängste und ziehen sich immer mehr zurück, während bei anderen Wut dominiert.
In der neuen Broschüre zum Thema Trennung und Scheidung möchte die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) den betroffenen Kindern und Jugendlichen Wissen und Halt geben, damit sie sich nicht allein gelassen fühlen. Insbesondere können sie darin erfahren, welche Rechte sie haben, um diese entsprechend einfordern zu können. In jugendgerechter Sprache werden zentrale Begriffe wie Sorgerecht, Besuchsrecht sowie Unterhalt erklärt. Zudem wird die Wichtigkeit des Rechtes der Kinder hervorgeben, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, angehört zu werden.
In der italienischen Rechtsordnung haben die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes immer oberste Priorität. Selbst wenn Eltern sich als Paar trennen, bleibt ihre elterliche Verantwortung bestehen. Wie aus der Broschüre hervorgeht, haben Kinder außerdem das Recht, nicht in Streitigkeiten der Eltern verwickelt und dadurch unter Druck gesetzt zu werden. „Diese Aspekte mögen zwar selbstverständlich erscheinen, doch werden gerade diese Bedürfnisse der Kinder in der Realität oft zu wenig berücksichtigt“, so Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. In solchen Situationen kann die „Charta der Rechte von Kindern getrennter Eltern”, die vor einigen Jahren auf nationaler Ebene ausgearbeitet und auf der Homepage der Kinder- und Jugendanwaltschaft heruntergeladen werden kann, ein nützliches Werkzeug sein.
Auf der Homepage des Büros findet sich auch das Lied „Gemeinsom hoam“, welches bereits 2013 im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne der damaligen Kinder- und Jugendanwältin Vera Nicolussi-Leck realisiert wurde. Darin drückt das Brixner Performance-Duo „Zupprmandor“, bestehend aus dem Liedermacher Markus „Doggi“ Dorfmann und dem Karikaturisten Jochen Gasser, auf einfühlsame Weise die Gedanken und Gefühle der betroffenen Kinder aus. Der innigste Wunsch des Kindes im Lied lautet: „gemeinsom hoamgian”, also mit beiden Elternteilen gemeinsam nach Hause gehen.
Das grafisch gestaltete Lied soll Eltern zum Nachdenken anregen, sie daran erinnern, dass – auch wenn dem Wunsch auf ein weiteres Zusammenleben der Eltern nicht nachgegangen werden kann – Kinder doch das Recht haben, dass Eltern sich mit Respekt begegnen und durch gemeinsame Entscheidungen und Lösungen die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Kinder gemeinsam tragen.
Aktuell sind 20 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen