Von: ka
Bozen – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den hohen Schutzstatus des Wolfes – und indirekt auch den des Bären – bestätigt und Entnahmen nur in absoluten Ausnahmezufällen zulässt, sorgt auch in Südtirol für Aufhorchen.
Der Richterspruch des EuGH, das angesehenen Rechtsexperten zufolge in der Praxis einem Jagdverbot gleichkommt, begräbt die letzte kleine Hoffnung der Wolfsgegner, sich des Problems der Großraubtiere zu entledigen.
Zu lange wurde in Südtirol davon geträumt, den Wölfen, die im Laufe der Jahre immer mehr Nutztiere rissen, durch Abschüsse beizukommen und auf diese Weise deren Bestand auf einem niedrigen Niveau zu halten. Die Tatsache, dass „eine Ausnahme vom Jagdverbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden nur gewährt werden kann, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet“, schiebt diesem Ansinnen jedoch einen Riegel vor.
Dies wirft mindestens zwei Fragen auf. Die erste ist, wann sich ein „günstiger Erhaltungszustand“ einstellt. Die zweite hingegen ist, wann ein Wolf zum „Problemwolf“ wird und anhand welcher Kriterien diese Unterscheidung erfolgt. In der Rechtspraxis zeigt sich, dass selbst Raubtiere, die den Menschen angreifen, nicht einfach abgeschossen werden dürfen. Unter anderem wurde die Abschlussanordnung des Trentiner Landeshauptmanns für die Bärin, die einen französischen Touristen angegriffen und verletzt hatte, vom Verwaltungsgericht kassiert.
Daher ist unter Südtirols Bauern und Jägern ein Umdenken vonnöten. Nun gilt es, sich auf Herdenschutzmaßnahmen zu konzentrieren. Wie sie sich bereits in der Schweiz bewähren, könnten beispielsweise auch in Südtirol vermehrt Herdenschutzhunde eingesetzt werden. In jedem Fall ist es an der Zeit, reinen Wein einzuschenken und klipp und klar zu betonen, dass es ein Südtirol ohne Wölfe und Bären nicht geben wird. Die Südtiroler müssen sich wohl oder übel darauf einstellen, dass Wölfe und Bären zu unserer Bergnatur gehören.