Antrag der LAV stattgegeben

Wolfsabschüsse auch in Kastelbell von Verwaltungsgericht gestoppt

Montag, 18. September 2023 | 13:38 Uhr
Update

Von: luk

Bozen – Innerhalb nur weniger Tage hat das Verwaltungsgericht in Bozen zum zweiten Mal eine Abschussverfügung für Wölfe auf Antrag einer Tierschutzorganisation ausgesetzt.

War die Jagd vergangene Woche in Mühlwald abgeblasen worden, so wurde am Montag auch die Abschussverfügung zweier Wölfe in Kastelbell vorerst auf Eis gelegt.

Wie es mit den Ermächtigungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher für die insgesamt vier Wolfsabschüsse weiter geht, wird das Gericht am 10. Oktober entscheiden.

Für die italienische Tierschutzvereinigung LAV ist dieser zweite Beschluss des Verwaltungsgerichts jedenfalls ein Zwischensieg. Die LAV erklärt sich außerdem bereit, beim Rechnungshof finanziellen Schaden einzuklagen. Sollte dies zum Erfolg führen, müssten Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler den Schaden aus ihrem Privatvermögen begleichen.

Das Land ist aber guter Dinge, dass das Gericht die Abschussverfügung nicht kippen wird. Man sei gewappnet und habe sich vorbereitet.

Land verteidigt Maßnahme
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In einer ersten Reaktion verteidigt das Land die Maßnahme zur Wolfsentnahme und nimmt den Schritt des Gerichts zur Kenntnis:

Die zweite Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen in Südtirol, nämlich im Umkreis von zehn Quadratkilometern auf Almen um Kastelbell, wurde am 15. September vom Landeshauptmann ausgestellt. Am heutigen 18. September hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt. Dem vorausgegangen war eine Anfechtung durch die Tierschutzorganisationen LNDC Animal Protection, LAV, Liga gegen Tierversuche (Lega Anti Vivisezione) und der italienischen Vereinigung für den World Wide Fund For Nature E.T.S.. Deshalb wird der Einsatz des Landesforstkorps für die Wolfsentnahme vorläufig eingestellt, bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist.

Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen diesen Schritt des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Es gehe eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol aus. Darum sei eine Entnahme von Wölfen dringend erforderlich. Die Anwaltschaft des Landes wird auch diese erlassene Entnahmeermächtigung vor Gericht verteidigen.

Unabhängig davon haben die Landeshauptleute von Südtirol und Trentino im Rahmen ihrer Teilnahme an der heutigen Ministerratssitzung im Palazzo Chigi erneut an die Ministerpräsidentin den Appell gerichtet, dem zunehmenden Druck durch Großraubtiere auch durch staatliche Maßnahmen wirksam entgegenzuwirken und die entsprechenden Bemühungen auf Landesebene zu unterstützen. Die Ministerpräsidentin hat sich bereit erklärt, entsprechende Vorschläge für staatliche Normen zu prüfen.

Bezirk: Bozen, Vinschgau