Vereinbarung unterzeichnet

“Zeus-Protokoll” soll Frauen vor Gewalt besser schützen

Donnerstag, 23. November 2023 | 13:57 Uhr

Von: mk

Bozen – Am Donnerstagvormittag hat der Bozner Quästor Andrea Valentino um 11.00 Uhr im Pressesaal der Quästur das sogenannte “Zeus-Protokoll” mit dem Präsidenten des italienischen Zentrums zur Förderung der Mediation (CIPM Triveneto), Dr. Giacomo Pelosato, unterzeichnet. Dabei handelt es sich um ein Vereinbarungsprotokoll zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Verfolgungshandlungen und Cybermobbing.

Das “Zeus-Protokoll” ist ein wichtiges Mittel, das von der Zentraldirektion für Verbrechensbekämpfung innerhalb der Abteilung für öffentliche Sicherheit der Staatspolizei als Teil der Strategien zur Vorbeugung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt wird.

Dieses Protokoll formalisiert die Verfahren für die Einweisung von sogenannten “Misshandelnden”, d. h. von Tätern, die andere verfolgen oder im Internet mobben und die vom Quästor verwarnt wurden, in spezielle Programme zur sozialen Eingliederung – insbesondere beim CIPM Triveneto.

Wenn der Quästor eine Verwarnung ausspricht – egal, ob es sich um Verfolgungshandlungen, häusliche Gewalt oder Cybermobbing handelt –, informiert er die verwarnte Person über die Möglichkeit, freiwillig an einem von den örtlichen Dienststellen organisierten Präventionsprogramm teilzunehmen. Gleichzeitig wird das Opfer über Zentren und Dienste informiert, die Unterstützung bieten können. Präventive Maßnahmen, die sich an den Täter richten, ergänzen die Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer.

Die in Artikel 8 des GD Nr. 11/2009 und Artikel 3 des GD Nr. 93/2013 vorgesehene Verwarnung des Quästors stellt ein wichtiges Mittel zur Abschreckung von potentiellen Tätern dar – auch, wenn sie sich noch keiner strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben. Trotzdem kann ein bestimmtes Verhalten ausarten und zu schwerwiegenderen, rechtswidrigen Handlungen führen. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz 71 die Maßnahme der Verwarnung auch auf den Schutz minderjähriger Opfer von Cybermobbing ausgedehnt.

Eine Verwarnung kann auf Veranlassung des Opfers beantragt werden. Im Falle häuslicher Gewalt ist sie auch auf Initiative des Quästors oder auf Veranlassung – auch anonym – einer dritten Person möglich, die Zeuge von Misshandlungen geworden ist.

Um eine Verwarnung zu beantragen, muss man zu einer Polizeidienststelle gehen und alle Vorfälle, deren Opfer man ist oder deren Zeuge man war, detailliert darlegen: Verletzungen, Schläge, Telefonanrufe, Stalking, Nachrichten in Social Media usw.

Der Antrag auf eine Verwarnung kann jedoch auch direkt von der betroffenen Person per E-Mail an die PEC-Adresse der Kriminalabteilung (dipps117.00R0@peps.poliziadistato.it) an den Quästor geschickt werden. Die übermittelten Informationen werden in kurzer Zeit geprüft und die Person, gegen die die Verwarnung beantragt wird, wird aufgefordert, sich gesetzeskonform zu verhalten und sich freiwillig einer Rehabilitation zu unterziehen.

Stellt die verwarnte Person nach der Verwarnung ihr Fehlverhalten nicht ein, wird von Amts wegen ohne Strafanzeige ein Verfahren eingeleitet und die Strafe für die begangenen Straftaten erhöht.

Der Hauptvorteil der Verwarnung liegt in der Möglichkeit, umgehend einzugreifen: Laut Polizei handelt es sich um die Chance, missbräuchliches Verhalten schneller zu beenden und dem Täter eine Rehabilitation zu bieten.

Das heute vom Quästor von Bozen mit dem CIPM Triveneto unterzeichnete “Zeus-Protokoll” folgt einem anderen, am 4. April 2023 mit der Caritas Bozen unterzeichneten Protokoll. In Südtirol gibt es immer mehr Angebote für Personen, die sich nach einer Verwarnung freiwillig auf den Weg der Besserung begeben wollen.

Das “Zeus-Protokoll” ist eine der vielen Initiativen der laufenden Kampagne der Staatspolizei “Das ist keine Liebe”, die auf der institutionellen Website der Staatspolizei unter diesem Link zu finden ist.

Bezirk: Bozen