Von: mk
Bozen – Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag sieht vor, dass Patienten zum Hausarzt nicht mehr dann gehen können, wenn sie gerade Zeit haben, sondern erst nach Terminvereinbarung. Ausgenommen sind Akutpatienten. „Damit wird es wohl auch zu Wartezeiten bei den Hausärzten kommen“, meint Dr. Eugen Sleiter, Landessekretär von CISL Medici laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten.
Derzeit ist es so, dass jeder Hausarzt diesen Punkt handhabt, wie er möchte. „Laut Kollektivvertrag wäre aber die Terminvereinbarung vorgesehen“, meint der CISL Medici-Gewerkschafter. Martha Stockers Ressortchef Michael Mayr sieht das Ganze hingegen gelassen. „Daraus lese ich keine stringente Verpflichtung heraus“, erklärt Mayr gegenüber den „Dolomiten“.
Laut Mayr gebe es bereits einige Hausarzt-Kollegen, „die Patienten nach Terminvereinbarung behandeln – beispielsweise über einen Online-Kalender, in den sich Patienten für den nächsten freien Termin eintragen können“.
Was würde die Regelung für den Patienten bedeuten? Er kann nicht mehr zum Hausarzt gehen kann, wann er gerade Zeit hat, um ihm die Befunde zu zeigen und diese zu besprechen, sondern muss zuerst einen Termin vereinbaren. In der Praxis heißt das: warten. Dafür kommt er auch pünktlich dran. „Es hat also Vor- und Nachteile“, erklärt Dr. Sleiter.
Für den Hausarzt erleichtert die Regelung hingegen den Arbeitsablauf: Er kommt pünktlich aus der Praxis und der Sprechstundenhilfe müssen keine Überstunden vergütet werden. Das Führen von Terminlisten ist allerdings ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Apropos Bürokratie: Laut staatlichem Kollektivvertrag erhalten Hausärzte für die Sprechstundenhilfe eine Finanzspritze von der öffentlichen Hand über eine höhere Pro-Kopf-Quote. „Bei uns ist es so, dass Hausärzte, die nach dem alten Vertrag eine Praxishilfe hatten, weiterhin eine Monatspauschale von 200 Euro kriegen, Jungärzte oder Hausärzte, die bisher nie eine Sprechstundenhilfe hatten, kriegen nichts“, erklärt Dr. Sleiter laut „Dolomiten“.