Von: ka
Bozen – Im Rahmen des bevorstehenden Welttages der Kranken am 11.2, betont Ulrich Seitz, Präsident des Vereins Alzheimer Südtirol ASAA, wie wichtig die Hilfe zur Selbsthilfe ist. Noch nie wurden so viele Menschen in Südtirol zu Hause gepflegt und vor allem noch nie so lange, das heißt im Großteil der Fälle im Ausmaß mehrerer Jahre. Die Anrufe über die Grüne Nummer des Vereins ASAA, 800660561 häufen sich von Woche zu Woche. Die Gründe liegen oftmals in den langen, monatelangen Wartezeiten und Zugängen zu fachärztlichen programmierten Leistungen und bei den Verzögerungen bei der für viele Menschen so existenziell wichtigen Pflegeeinstufung, Stürze. Schluckbeschwerden und zahnärztliche Betreuung bei chronisch Kranken stellen oft immense zusätzliche Belastungen, gerade bei Demenzkranken dar, denn sie gesellen sich oft bei den Pflegenden neben der schwerwiegenden Grundpathologie dazu.
Und dann wird es echt kompliziert. Seitz betont, dass der Verein beispielsweise durch unterschiedliche Initiativen, wie “Sollievo-Miteinander” in Kooperation mit der Südtiroler Volksbank, Betroffene, aber auch Angehörige ermutigen will, den Austausch zu suchen und entsprechende Angebote – sei es im Einzelsetting, in der Gruppe oder Online – in Anspruch zu nehmen. Aber Hilfe zur Selbsthilfe kann noch weit mehr. Wer sich Wissen über Gesundheit und Krankheit zu eigen macht, kann im Notfall oder bei anspruchsvollen gesundheitlichen Situationen richtig handeln, was Leben retten wie auch körperliche und psychische Leiden lindern kann – sei es bei kranken, beeinträchtigten oder betagten Menschen. Und hier setzt der Verein ASAA ein. Die Selbsthilfe wird deswegen nun auch Themen bezogen aufgestellt. Startschuss für das neue Format wird der 28.2.2025 mit Beginn um 15.30 Uhr sein. Dann kommen Augenerkrankungen bei Demenz mit Facharzt Jacopo Bonetto zur Sprache. Es sind für die folgenden Monate weitere unterschiedlichste kostenlose Angebote zur Stärkung der Pflege daheim geplant. Seitz erinnert, dass der Verein ASAA nun auch Hausbesuche landesweit mit Fachpersonal des Bereichs Ergotherapie garantieren kann, zudem wird weiterhin das Screening für Verdachtsfälle auf Demenz durchgeführt und ebenso psychologische Hilfestellungen wie auch Rechtsberatung für Interessierte organisiert.
Ein großes Anliegen ist zudem eine juridische Abklärung, inwieweit das letzthin gefällte Urteil des Kassationsgerichtshofes für die Rückvergütung von Kosten im Seniorenwohnheim, Auswirkungen auch auf Südtirol haben wird. Komplex ist das Ganze, wenn Pflege und Gesundheitsversorgung nicht voneinander getrennt werden können. In solchen Fällen sind die Kosten nicht teilbar und müssen daher vom öffentlichen Gesundheitsdienst getragen werden, meinen die Höchstrichter. In dem betreffenden Urteil ging es um Alzheimer-Patienten, für welche ein Behandlungsplan erstellt worden war, der eine Pflege erforderte, die nur innerhalb einer Pflegestruktur durchgeführt werden konnte. Daher erlaubt das Urteil des Kassationsgerichtshofs in besonderen Fällen wie diesem, dass die Kosten für die Langzeitpflege, einschließlich der Kosten für die Pflege, vom Gesundheitsdienst getragen werden. Seitz unterstreicht, dass der Verein Alzheimer Südtirol im Rahmen der bevorstehenden Mitgliedervollversammlung dieses brisante Thema zu einem der wichtigsten Tagesordnungspunkte machen wird. Tatsache ist laut derzeitigem Wissensstand, dass jeder Fall individuell beurteilt werden, wobei die besonderen Umstände des Patienten und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind”.
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