Angestellter verbrachte Arbeitszeit bei minderjährigen Prostituierten – VIDEO

50 „Schlaumeier der Stempelkarte“ überführt

Samstag, 01. Juli 2017 | 08:39 Uhr

Von: ka

Piacenza/Emilia Romagna – In Piacenza, einer Stadt in der Emilia Romagna, hat die Polizei einen groß angelegten Betrug aufgedeckt. Gegen nicht weniger als 50 Bedienstete der Stadtgemeinde von Piacenza, die sogenannte „Schlaumeier der Stempelkarte“ waren, wird wegen Fälschung und Betrug ermittelt.

Twitter/Piacenza

Die „Schlaumeier der Stempelkarte“ waren es gewohnt, frühmorgens einzustempeln und nicht zum Dienst zu erscheinen. Anstatt sich zu ihrem eigentlichen Arbeitsplatz zu begeben, zogen die Schlaumeier es vor, in die Innenstadt zum Einkaufen und Kaffeetrinken, in ein Fitnessstudio und auf dem Markt zu gehen oder Verwandte und Freunde zu besuchen. In einigen Fällen steht auch der Tatbestand der Amtsunterschlagung im Raum, da einige untreue Bedienstete auch Fahrzeuge der Gemeinde für Privatzwecke benutzt haben.

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Besonders schwerwiegend ist der Fall eines 60-jährigen Mannes aus Piacenza, für den der Richter den Hausarrest verfügt hat. Nach Beschattungen über mehrere Monate hinweg und Aufnahmen von versteckten Kameras ergaben die Ermittlungen der Gemeindepolizei und der Finanzwache von Piacenza, dass der 60-Jährige sich während der Arbeitszeit mit einer minderjährigen und behinderten Prostituierten traf, wobei er einen Lieferwagen der Gemeinde Piacenza benutzte. In einem Fall soll er während der Arbeitszeit sogar versucht haben, die Minderjährige in einem Motel zu vergewaltigen. Laut der Staatsanwaltschaft haben alle in die Untersuchung verwickelten Personen genau gewusst, was der 60-jährige Gemeindebedienstete während der Arbeitszeit getan hat, sodass man – so die Staatsanwaltschaft von Piacenza – von Vorsatz sprechen kann.

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Die Gemeinde zeigt sich bestürzt von den Anschuldigungen, die nicht weniger als zehn Prozent ihrer Angestellten betreffen. Gewerkschaften und Konsumentenschützer fordern, so wie es das neue Gesetz gegen das gewohnheitsmäßige Fernbleiben vom Arbeitsplatz, also gegen das Blaumachen, vorsieht, ein hartes Durchgreifen bis hin zur Kündigung.