Aufgepasst: Höchstrichter fällen einschneidendes Urteil

„Alkoholgeruch genügt der Polizei, um den Führerschein zu entziehen“

Donnerstag, 06. Juni 2024 | 07:05 Uhr

Von: ka

Rom – Der Kassationsgerichtshof von Rom fällte ein Urteil, das auch in Südtirol nicht unbemerkt bleiben würde. In ihrem Richterspruch bekräftigten die Höchstrichter, dass für den Entzug eines Führerscheins wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss „objektive und symptomatische Merkmale“ ausreichend seien. Dem Urteil zufolge gehört zu diesen nicht nur ein von den Ordnungskräften festgestellter „Zustand der Verwirrung“ des Autolenkers, sondern auch sein „starker, beißender Geruch von Alkohol“.

stnews/luk

Der Oberste Kassationsgerichtshof von Rom wies die Berufung gegen das am 10. Juli 2023 vom Berufungsgericht von Brescia verhängte Urteil zurück und bekräftigte, dass die Polizeibeamten auch dann einen Führerschein entziehen können, wenn kein Alkoholtest vorgenommen wird.

Das Urteil des Höchstgerichts bezieht sich auf den Fall eines Autolenkers, der zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und der Zahlung einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt wurde, weil bei ihm ein Blutalkoholspiegel von über 1,5 Gramm pro Liter festgestellt worden war. Nachdem sie ihn nach einem Verkehrsunfall angehalten hatten – der Angeklagte war mit seinem Auto gegen einen Bordstein gefahren – war laut der Aussage der Polizisten der angeklagte Autofahrer dermaßen verwirrt, dass er nicht in der Lage war, die Fragen der Beamten zu beantworten. Zudem – so die Aussage der Polizeibeamten vor Gericht – ging vom Unfalllenker ein starker Geruch von Alkohol aus.

Sowohl sein „Zustand der Verwirrung“ als auch „das Vorhandensein eines starken, beißenden Alkoholgeruchs“ stellen für die Richter des Obersten Gerichtshofs „objektive“ und „symptomatische“ Merkmale dar, um die Fahruntüchtigkeit des Autolenkers festzustellen.

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Vier Jahre nach dem Unfall, der im September des Jahres 2018 geschehen war, wurde der Angeklagte am 10. November 2022 von einem Gericht in Brescia zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und der Zahlung einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem verfügten die Richter den Entzug des Führerscheins. Da das Labor des Krankenhauses von Brescia einen Blutalkoholspiegel von 3,69 Gramm pro Liter gemessen hatte – der damit also weit über dem zulässigen Grenzwert von 0,5 Gramm pro Liter und dem für den Entzug des Führerscheins geltenden Schwellenwert von 1,5 Gramm pro Liter gelegen war – befand das Gericht den Angeklagten des Fahrens unter Alkoholeinfluss für schuldig. Am 10. Juli 2023 bestätigte das Berufungsgericht von Brescia das erstinstanzliche Urteil.

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Der verurteilte Autolenker und sein Rechtsbeistand waren jedoch anderer Ansicht und wandten sich an den Kassationsgerichtshof in Rom. Nach Ansicht des Verteidigers des Angeklagten waren die Beweise, auf deren Grundlage sein Mandant verurteilt worden war, nicht stichhaltig. Da ihm niemand gesagt hätte, dass er einen Anwalt hinzuziehen könne, seien die im Krankenhaus durchgeführten Kontrollen und Laboranalysen, einschließlich des Alkoholtests, erstens nicht als Beweismittel zu werten. Zweitens hätte die Staatsanwaltschaft, insbesondere die stellvertretende Staatsanwältin Kate Tassone, zu Unrecht angenommen, dass der Blutalkoholspiegel seines Mandanten allein aufgrund der Aussagen der einschreitenden Beamten über dem zulässigen Wert gelegen wäre.

Die Höchstrichter wiesen diese Einwände jedoch zurück. In seinem Urteil vom 29. Februar 2024, das am 27. Mai hinterlegt wurde, erklärte der Kassationsgerichtshof die Berufung „für offensichtlich ungerechtfertigt und daher für unzulässig“. Die Richter der Vierten Strafkammer gingen davon aus, dass es nicht ihre Aufgabe sei, über die Zulässigkeit der im Prozess verwendeten Beweismittel zu urteilen.

stnews/luk

„Da die instrumentelle Untersuchung keinen juristischen Beweis darstellt, kann die Feststellung der Alkoholkonzentration auch auf der Grundlage von symptomatischen Merkmalen erfolgen“, bekräftigten die Höchstrichter nach dieser einleitenden Feststellung die bisherige Rechtsprechung, wie sie bereits bei ähnlichen Rechtsfällen hervorgehoben worden war.

Den Richtern des Kassationsgerichts zufolge seien diese in diesem Fall der „Zustand der Verwirrung“ des Autolenkers, das „Vorhandensein eines starken, beißenden Alkoholgeruchs“ und die „absolute Unfähigkeit, das Fahrzeug zu beherrschen“, wobei es sich bei allen um Merkmale handle, die als „objektiv“ und „symptomatisch“ beurteilt werden können. Neben der Zurückweisung des Einspruchs verfügten die Höchstrichter, dem Beschwerdeführer alle Gerichtskosten aufzuerlegen. Zudem muss er einen Betrag von 3.000 Euro in den Bußgeldfonds einzahlen.

pixabay.com

Der verurteilte Autolenker dürfte seine Alkoholfahrt mit dem Auto seit Jahren bitter bereuen. Die Abweisung der Berufung durch das Höchstgericht, die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz und die hohen Gerichtskosten dürften auch bei den vielen Autofahrern, die gerne zu tief ins Glas schauen, aber trotzdem selbst nach Hause fahren wollen, einen längst fälligen Nachdenkprozess auslösen.

Kommentare

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43 Kommentare auf "„Alkoholgeruch genügt der Polizei, um den Führerschein zu entziehen“"


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Tratscher
27 Tage 1 h

Das geht immer mehr in Richtung Polizeistaat!
Beamten Willkür und Staatsmacht nehmen bedenklich zu. Wir dürfen eigentlich nur mehr Steuern bezahlen !

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Kinig
27 Tage 18 Min

Was hat das mit Beamtenwillkür zu tun, wen jemanden mit 3,69 Promille bei einem erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille der Führerschein angenommen wird?

N. G.
N. G.
Kinig
26 Tage 23 h

Willkür? Wenn ein Lenker nach Alkohol riecht dann muss genauer hingesehen werden. Der Autofahrer kann ja beweisen das er eventuell nur ein Bierchen getrunken hat.

user6
user6
Superredner
26 Tage 23 h

ach geh, du hast das recht einen alktest zu machen. damit löst sich das problem von selbst

Tita-Nina
Tita-Nina
Grünschnabel
26 Tage 22 h

Und wenn ein Unfall mit tödlichem Ausgang vom Betrunkenen ausgeht,
dann schreien alle:
“Wo bleibt die Polizei wenn man sie braucht.” Gell!

Holz Michl
Holz Michl
Universalgelehrter
26 Tage 21 h

@klammeräffchen Bericht gelesen?? Auch merkmale wie starker Alkoholgeruch können zum entzug des Führerscheins führen ohne Alkoholtest. Da hat wihl deine Leseschwäche zugeschlagen

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Kinig
26 Tage 16 h

@HolzKopfMichl
Habe ich das Gegenteil behauptet? Ich habe lediglich gesagt, dass man nicht von Beamtenwillkür sprechen kann, wenn jemanden mit über drei Promille der Lappen entzogen wird. Wo ist also dein Problem Erklär’s mir bitte 🙏
Bist anscheinend ein extrem guter Leser, weil du mehr liest, als geschrieben steht.😂

Kennschinwehin
Kennschinwehin
Grünschnabel
26 Tage 15 h

Weil, wenn die a putz net mog, sog er oanfoch du hosch noch alkohol grochen, und der fihrerschein isch weck🤷‍♂️ super system…
Logisch konn man des un fechten, ober hell brauch holt viel zeit und geld. Isch net richtig. De, wo soe moanen, dass sie bsoffen sein, an alk test mochen(wia bis iatzt) wert woll reichen

nadanke
nadanke
Grünschnabel
26 Tage 13 h

@ng …. verdammt – da muss ich dir recht geben 😉

Holz Michl
Holz Michl
Universalgelehrter
26 Tage 13 h

@klammeräffchen ob oder wieviel Promille jemand hat erkennst du am Geruch??? Scheinst ja eine Nase zu haben besser wie jeder Vierbeiner👏👏 Strafe soll und muss sein aber nicht aus einen Bauchgefühl heraus sondern aus einen Alkoholtest. Das du schwierigkeiten beim leEn und verstehen von Artikeln und Kommentaren hast ist mir schon aufgefalken aber deine eigenen Kommentare solltest du dan doch verstehen

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Kinig
26 Tage 9 h

@HolzKopfMichl
Habe ich jemals behauptet, dass ich olfaktorisch feststellen kann, ob jemand betrunken ist?Unwahrheit ist nicht mit Meinungsfreiheit gedeckt.
Auch bin ich leider außerstande eine Behauptung die ich NICHT gemacht habe, argumentativ zu erklären. Du hast eben das seltene Talent, in meinen Beiträgen mehr zu lesen als ich geschrieben habe.Du bist einfach nur noch peinlich, aber manchmal Menschen an der Grenze des Schwachsinns einfach gewähren lassen.

Holz Michl
Holz Michl
Universalgelehrter
25 Tage 14 h

@klammeräffchen wenn sich deine Argumente nun auf persönliche beleidigungen beschränken kann ich diese Diskussion mit dir erfolgreich beenden🤭

@
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Kinig
24 Tage 18 h

@HohlKopfMichl
Wie sagt ein deutsches Sprichwort: “Getroffene Hunde bellen”😜
Übrigens,du musst die Diskussion nicht “mit mir” beenden, du hättest sie auch ohne mich beenden können 😂😂👍

Holz Michl
Holz Michl
Universalgelehrter
24 Tage 14 h

@klammeräffchen da muss ich dir mal recht geben du scheinst ja schwer getroffen zu sein deinen bellen nach zu urteilen😂😂😂

@
@
Kinig
24 Tage 14 h

@ HohlKopfMichl
Und ich dachte schon, du wolltest die Diskussion ohne mich beenden. 😘

Holz Michl
Holz Michl
Universalgelehrter
22 Tage 15 h

@klammeräffchen wie könnte ich die Diskussion ohne unsern Justin Bieber beenden🤭

traktor
traktor
Kinig
27 Tage 2 h

oje, mein kumpel hat eine flasche mit hochprozentigem in meinem fahrzeug verschüttet. es stinkt permanent nach alc. wird mir jetzt automatisch bei einer kontrolle der schein genommen auch wenn ich nie nichts trinke?

jochgeier
jochgeier
Universalgelehrter
27 Tage 1 h

@traktor wenn du nie nichts trinkst, gemeint ist dann wohl alkoholhaltiges, trinkst du immer.
ich zb trinke nie etwas alkoholisches. 😘

@
@
Kinig
27 Tage 13 Min

Bericht wohl nicht gelesen? Bei dem Mann wurden im Labor 3,69 Gramm Alkohol pro Liter gemessen, damit also weit über dem zulässigen Grenzwert von 0,5 Gramm.Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen, solange dein Kumpel den Alkohol ins Auto und nicht in dich hineinschüttet.

xXx
xXx
Kinig
26 Tage 23 h

Er wurde nicht wegen dem Geruch verurteilt, sondern weil im Krankenhaus ein Alkoholspiegel von über 3 Promille festgestellt wurde.
Der ganze Artikel ist bescheuert geschrieben, aber wer fähig ist ein bisschen selber zu denken, hätte es verstanden.

Tita-Nina
Tita-Nina
Grünschnabel
26 Tage 22 h

Nee, du darfst beruhigt sein…aber deinem Auto, werden die Räder abgeschraubt.

Neumi
Neumi
Kinig
26 Tage 13 h

Wenn geistige Verwirrung dein Normalzustand ist, dann bist du gefährdet, ja 🙂

N. G.
N. G.
Kinig
26 Tage 23 h

Mir ist schleierhaft worin in dem Fall das Problem lag. Polizei hat offensichtliche Ausfallerscheinungen festgestellt und daraufhin wurden Blutproben entnommen und es es wurde damit bewiesen das er zu viel getrunken hatte. Ist das nicht das ganz normale Prozedere!?

krokodilstraene
26 Tage 22 h

Sinnerfassend lesen können soll helfen…

Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass mit diesem Urteil in Zukunft gar kein Test mehr erforderlich sein wird – es reicht die Aussage der Beamten…
Es stimmt, das war schon mal so, vor es die Geräte gab. Aber warum sollen wir die Technik nicht einsetzen anstatt immer wieder Rückschritte zu machen?

krokodilstraene
27 Tage 1 h

Da wird der Willkür der Beamten Tür und Tor geöffnet…
Finde ich alles andere als ok!!

Wunder
Wunder
Superredner
27 Tage 1 h

….sehr willkürlich….
Wer ein mon Cherie isst, begibt sich auf dünnes Eis…

primetime
primetime
Kinig
26 Tage 20 h

@Winder mit Mon acherie ist man nie im Leben über 0,5

Homelander
Homelander
Universalgelehrter
26 Tage 22 h

Eigentlich ganz einfach, wer Fährt, trinkt nicht… es gibt keine andere Lösung… man kann trotzdem ein Glas Wein zum essen trinken, aber jeder vertägt den Alkohol anders… besser gar nix… sicher ist sicher

Neumi
Neumi
Kinig
26 Tage 13 h

Wenn der bis zur Fahrt wieder abgebaut ist, spricht nichts dagegen. Aber wer misst schon vor dem Losfahren?
Die meisten GLAUBEN nur, sie würden Alkohol besser vertragen als andere.

Plusminus
Plusminus
Tratscher
26 Tage 23 h

Warum haben so viele Angst vor diesem Urteil, beim Fahren muss man nüchtern sein, oder wer will schon einen Unfall mit einem Betrunkenen und dabei schwer verletzt oder gar getötet werden, ich nicht.

traktor
traktor
Kinig
26 Tage 16 h

plusnegativ@
ja du musst nüchtern sein, aber wenn der beamte sagt du bist nucht nüchtern was dann???

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Tratscher
26 Tage 22 h

Ich wünsch allen Schalumeiern und Gutmenschen hier mal, daß sie nach 2 Bierchen angehalten werden, es mit einem Übereifrigen Beamten zu tun kriegen und sich dann vor der italienischen Justiz herhauswursteln müssen.
Von den Kosten für Anwalt und Gerichte, gar nicht zu reden…
(Der obige 3,69 promille-Fall steht natürlich nicht zur Debatte !)
Übrigens kann ich das fast nicht glauben, da du bei 3,69 Promille eher im Koma oder tod bist…)

sophie
sophie
Kinig
26 Tage 16 h

@logo
Alles klar,
aber für mich heisst es immer
Who drives doesn’t drink !!!!

Jonny Cash
Jonny Cash
Tratscher
26 Tage 13 h

Wo ist das Problem? Alktest verlangen und gut. Ausser es waren zwei sehr große Bierchen, dann hast du ein Problem, das du dir selbst eingebrockt hast.

DMH
DMH
Tratscher
26 Tage 19 h

Wenn dann diese ‘Macht dann mur nicht missbraucht wird…

sophie
sophie
Kinig
26 Tage 21 h

I glab, dess geat iaz zu weit, dass an Ordnungshüta lei mitn Alkoholgeruch entscheiden terf, sell geat eindeitig zi weit.
Ohne Alkotest oddo Bluitprobe kein Führerschein Entzug möglich….

herta
herta
Tratscher
26 Tage 19 h

Frau Sophie es reicht nicht nur den Geruch fest zu stellen Die gesamte Verhaltensweise des Lenkers muß exakt beschrieben werden zum Beispiel ob er sich noch auf einem Bein kurz halten kann

herta
herta
Tratscher
27 Tage 1 h

schon bevor es den alcomaten gab genügte den Polizeibeamten diese Erklärungsweise diese Geräte gibt es seit Anfang der 90 ziger Jahre

primetime
primetime
Kinig
26 Tage 20 h
Die Überschrift und teilweise der Artikel suggerieren was falsches. Ohne stichhaltigen Alkotest ist ein Führerscheinentzug unzulässig. Das einzige was der Ordnungshüter machen kann, falls der Pegel unter 0,5 ist, der Fahrer jedoch durch verschiedene Symptome keine Fahrtauglichkeit besitzt kann der Führerschein zeitweilig entzogen werden als Vorsichtsmaßnahme. Die Verteidigung hat in einer gewissen Weise recht. Wenn die Ordnungshüter den Mann nicht über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt haben wäre jeglicher Beweis als nichtig zu erklären. Mussten wir im Dienst letzte Woche erst so machen. Das Gericht hat mit diesen Urteil, angenommen der Artikel stimmt (wobei einige wichtige Details fehlen), eine Tür… Weiterlesen »
bon jour
bon jour
Kinig
26 Tage 19 h

Komplett verkehrt.

nadanke
nadanke
Grünschnabel
26 Tage 13 h

obr in de loppm isch e nit zu helfn. Fiatrn lai den Onwoltsapparat jorelong und blaibm schlussendlich af riisn berg rechnung sitzen.  Ausser Spesen 
nix gewesen

Saluti Fratelli

Olli H.
Olli H.
Neuling
26 Tage 10 h

Also kann man sich an die Gesetze halten, unter 0,5 Promille aber ist der Willkür der Gesetzeshüter ausgesetzt !
Dann brauchen wir keine Gesetze mehr !!!

Ex Queen
Ex Queen
Tratscher
26 Tage 3 h

Das klingt ein bisschen nach Willkür 🤔

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