Von: ka
Belluno – In Belluno stehen drei Unteroffiziere der Alpini wegen Nötigung und Körperverletzung vor Gericht. Die drei Soldaten werden beschuldigt, einen Kommilitonen mehr als ein Jahr hindurch gemobbt und mit bösen „Scherzen“ drangsaliert zu haben. In einem Fall soll das Opfer sogar mit einem Nagel an der Schulter verletzt worden sein. Im Falle einer Verurteilung riskieren die drei Unteroffiziere mehrjährige Gefängnisstrafen.
Chiodo nella spalla di un soldato degli Alpini: chiesta la condanna per tre sottufficia… https://t.co/JiIpue9Nww pic.twitter.com/PdaahK6btX
— Francesco Mennillo (@AvvMennillo) May 28, 2019
„Wir sind unschuldig und haben mit den Vorwürfen nichts zu tun“, beteuerten drei Unteroffiziere des siebten Regiments der Alpini. Die drei Unteroffiziere, der 41-jährige Oberfeldwebel Francesco Caredda, der 31-jährige Fabio Siniscalco sowie der 36-jährige Salvatore Garritano, wiesen vor dem zuständigen Gericht von Belluno jede Anschuldigung von sich und behaupteten, dass es sich bei den Vorwürfen nur um „Scherze“ gehandelt hätte. Einer der drei Alpini brach vor dem Richter sogar in Tränen aus, sodass die Anhörung für eine Minute unterbrochen werden musste. Die Erklärungen der drei Soldaten konnten den Staatsanwalt aber nicht überzeugen. Er beantragte, die drei Unteroffiziere zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr und neun Monaten zu verurteilen.
Schauplatz der mehr als nur bösen „Scherze“, die im italienischen Militärjargon „Nonnismo“ genannt werden, soll die Kaserne „Salsa“, wo das siebte Regiment der Alpini stationiert ist, gewesen sein. In der Kaserne selbst und bei einer Militärübung in Tolmezzo – so die Anschuldigung des Staatsanwalts – war der 26-jährige Obergefreite Salvatore Di Rubbo zwischen den Jahren 2015 und 2016 Opfer verschiedener Vorfälle von Mobbing und in zwei Fällen sogar von Körperverletzung geworden. Der Fall beschäftigte am Anfang sowohl den Militärgerichtshof von Verona als auch das Gericht von Belluno. Später wurden beide Ermittlungsstränge zusammengelegt und der Staatsanwaltschaft von Belluno überantwortet.
Während der Anhörung beteuerten die drei Beschuldigten, dass die Tat lediglich ein „Scherz“ gewesen sei. Einer der drei Soldaten hätte den Fernseher von Di Rubbo entwendet und hinunter auf dem Platz vor dem Gebäude getragen. Beim Versuch, seinen Fernseher wiederzuerlangen, hätte Salvatore Di Rubbo bei einer „scherzhaften Rangelei“ einen leichten Kratzer im Gesicht erlitten. Die Anklage sah hingegen den Vorfall ganz anders. Di Rubbo sei an seiner Jacke zurückgezogen worden und hätte im Gesicht mehrere Schläge mit dem Ellbogen erhalten, wobei er verletzt worden war.
Bei einem weiteren, ähnlichen Vorfall sei der 26-Jährige im Schlaf mit Müll aus einem Mistkübel beworfen worden. Ein besonders schwerwiegender Fall von Mobbing und Körperverletzung hatte sich – so die Anklage – bei einer anderen Übung im sogenannten „stress mode“ ereignet. Während der Übung, die unter Zeitdruck das schnelle Zusammenbauen und Auseinandernehmen der Schusswaffe vorgesehen hatte, sei Salvatore Di Rubbo auf wüsteste Art und Weise angeschrien worden, wobei ihm ein Nagel in die Schulter gestochen worden sei.
In Hinblick des militärischen Strafgesetzes in Friedenszeiten – siehe Artikel 195(Gewalt gegen einen Untergebenen) und Artikel 196(Bedrohung und Schmähung eines Untergebenen) – könnten die Beschuldigten im Falle einer Verurteilung auch zu Haftstrafen von mehreren Jahren verurteilt werden. Zudem stehen Schadenersatzforderungen von insgesamt 10.000 Euro im Raum.
Der Prozess in Belluno stößt weit über das militärische Ambiente hinaus in der italienischen Öffentlichkeit auf großes Interesse. Frühere Opfer des „Nonnismo“ genannten Mobbings, der vor allem von länger gedienten Soldaten auf jüngere Militärangehörige ausgeübt wurde, hoffen, dass der Prozess endlich Licht auf diese dunkle Seite des Militärdienstes wirft, sodass sich solche „Scherze“ in Zukunft nicht mehr wiederholen können.