Von: ka
Pordenone – In Pordenone, einer Provinzhauptstadt in der Region Friaul Julisch Venetien, hat eine Tochter ihren eigenen Vater verklagt.
Nachdem die 26-jährige Tochter mit ihren Universitätsexamen in Rückstand geraten war, senkte ihr Vater das wöchentlich zugestandene Taschengeld auf 20 Euro. Da nach Auffassung der Tochter diese Summe in keinster Weise dazu ausreichte, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, zerrte sie ihren Vater vor Gericht. Dort verlangte sie zur Deckung ihrer Spesen für Lebensmittel, Miete, Freizeitgestaltung und Ferien von ihrem Vater nicht weniger als 2.577 Euro im Monat.
Laut Ansicht der 26-Jährigen kam ihr Vater nicht seiner im Rahmen des ergangenen Scheidungsurteils eingegangen Verpflichtung nach, für den Unterhalt seiner Tochter zu sorgen. Vor Gericht wies die Tochter darauf hin, dass sie „einen gewissen Lebensstandard“ gewohnt sei, dass ihr Vater keine finanziellen Probleme habe und er weiterhin ihren Lebensstil finanzieren solle. Ihr Vater hingegen machte die Richter darauf aufmerksam, dass es zwar wahr sei, dass er das Taschengeld auf 20 Euro gesenkt habe, er aber im Gegenzug in jedem Fall für alle anfallenden Spesen wie Bekleidung, medizinische Ausgaben und Benzin aufkomme. Zudem habe er – um „Ablenkungen“ zu vermeiden – ihre Mietwohnung in der Nähe der Universität gekündigt, sodass die Mietspesen wegfallen würden, weil die Tochter nun wieder unter seinem Dach wohne.
Das Gericht gab in ihrem Urteil der Tochter zwar recht, senkte aber die Ansprüche der 26-jährigen Universitätsstudentin von 2.577 auf 500 Euro, die nach Meinung der Richter dazu ausreichen würden, sowohl die „persönlichen Freizeitspesen“ als auch außerordentliche Ausgaben wie den Urlaub der jungen Frau zu bestreiten. Zudem – und das dürfte für die Tochter besonders hart sein – enden für den Vater die Unterhaltsverpflichtungen mit dem 30. Juni 2019. Das heißt, dass die 26-Jährige ihren Examensrückstand aufholen und pflichtgerecht ihren Abschluss machen muss.
In ihrer Urteilsbegründung meinten die Richter, dass sich die Tochter zwar auf der Universität zu wenig geleistet habe, dies aber in einem Umfeld geschehen sei, das zu einem langsameren persönlichen Reifeprozess geführt habe. Auf der einen Seite gaben die Richter der Tochter zwar Recht, dass für eine 26-Jährige 20 Euro in der Woche zu wenig seien, auf der anderen Seite erkannten sie aber auch das Recht des Vaters an, seine Tochter zu erziehen und ihren Lebensstil – sofern notwendig – einzuschränken.
Im Netz erntet das Gericht von Pordenone für ihr salomonisches Urteil viel Lob. Und wie sieht es in Südtirol aus? Wie viel Geld und Unterhalt haltet ihr für angemessen?