Von: axa
Rom – Das “decreto dignità”, das sogenannte “Würdedekret”, wurde von der Abgeordnetenkammer in Rom abgesegnet. Nun steht es dem Senat zu, über das Dekret abzustimmen.
Durch das Dekret sollen prekäre Arbeitsverträge verschwinden, das Glücksspiel soll eingeschränkt werden, Steuererleichterungen durchgeführt werden und auch die Lohngutscheine Voucher kommen teilweise wieder zurück. Somit würde die Fünfsternebewegung eines ihrer Wahlversprechen umsetzen.
Die Südtiroler Volkspartei hat sich bei der Abstimmung zum „Dekret der Würde“ der Stimme enthalten, „zumal einige Bestimmungen durchaus zu begrüßen sind“, erinnert die SVP-Fraktionssprecherin in der Abgeordnetenkammer Renate Gebhard an die Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht. „Kritisch sehen wir jedoch die Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die befristeten Arbeitsverträge und die völlig unzureichende Regelung der Voucher“, so Gebhard.
Mit einem neuen Logo „no slot“ können öffentliche und private Betriebe darauf aufmerksam machen, dass sie auf Glücksspiele verzichten. Spielautomaten sollen zudem laut dem heute in der römischen Abgeordnetenkammer verabschiedeten „Dekret der Würde“ zukünftig nur mehr mit der Gesundheitskarte benutzt werden können. Auf Rubellose kommt ein Warnhinweis, dass das Glücksspiel der Gesundheit schade.
„Es ist ein Versuch, dem Missbrauch von Glücksspielen vorzubeugen“, begrüßt die SVP-Fraktionssprecherin in der Kammer Renate Gebhard, auch im Namen ihrer Kollegen Manfred Schullian und Albrecht Plangger, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht, die ein zunehmendes gesellschaftliches Problem darstellt und viele Menschen und Familien in den Ruin treibt.
“Rechtsunsicherheiten für befristete Arbeitsverträge”
„Die Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die befristeten Arbeitsverträge konnten vor der Abstimmung im Plenum in der Gesetzgebungskommission nicht völlig ausgeräumt werden. Arbeitsverträge werden mit den neuen Bestimmungen nach zwölf Monaten automatisch in ein fixes Arbeitsverhältnis umgewandelt, sofern keine Begründung für die Fortführung eines befristeten Vertrages vorgelegt wird. Und können mit Begründung nur eine maximale Dauer von 24 Monaten haben.”
Auch wenn im Zuge der Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss eine Übergangsbestimmung eingefügt worden sei – die Neuregelung gilt für befristete Verträge, die ab dem 31. Oktober 2018 abgeschlossen werden – so seie die Bestimmungen laut Gebhard so allgemein formuliert, sodass sie Rechtsunsicherheit mit sich bringen was wiederum Gerichtsverfahren zur Folge haben wird.
„Damit ist schlussendlich niemandem geholfen, weder den Unternehmen noch den Arbeitnehmern“, unterstreicht Renate Gebhard. „Wir teilen grundsätzlich das Vorhaben, die Zahl der stabilen Arbeitsverhältnisse zu erhöhen“, so die Fraktionssprecherin, „der eingeschlagene Weg ist jedoch nicht der richtige. Zielführender hierfür wären steuerliche Anreize.“
“Lösung für Voucher nicht zufriedenstellend”
Als „völlig unzureichend“ bewertet die SVP-Fraktionssprecherin die neue Regelung für die Voucher. “Lediglich für Beherbergungsbetriebe mit bis zu acht Angestellten ist die Möglichkeit erweitert worden, Studenten unter 25 Jahren, Pensionisten, Arbeitslose und Arbeiter aus der Lohnausgleichskasse zu beschäftigten.”
Landwirtschaftliche und touristische Betriebe sowie für öffentliche Körperschaften können die Voucher ab dem Ausstellungsdatum für zehn Tage nutzen, anstatt nur mehr für drei Tage wie bisher.
„Ausgenommen sind dabei nach wie vor die Sozialgenossenschaften und Vereine, die ohne Gewinnabsichten wertvolle Dienste für die Gesellschaft übernehmen“, bedauert Gebhard. „Es ist nachvollziehbar, dass die Regierung dem Missbrauch der Voucher vorbeugen will“, so die SVP-Fraktionssprecherin, „dafür gibt es jedoch andere Mittel und Wege, für die es keine Abschaffung und keine neue Auflagen braucht.“
“Aufgrund der Spannungen innerhalb der Regierung zu diesem Thema gab es aber kaum Spielraum für die Abänderungsanträge und Verbesserungsvorschläge der SVP-Abgeordneten
Die Regierung hat am Ende im Plenum jedoch unseren Tagesordnungsordnungspunkt angenommen, mit welchem sie sich verpflichtet, in einer der nächsten Gesetzesinitiativen die Nutzung der Voucher auch auf obige Bereiche auszudehnen”, so Gebhard abschließend.
Unternehmerverband zum Dekret der Würde: „Wer Arbeit schafft und auf neue Märkte setzt darf nicht bestraft werden“
„Die Südtiroler Unternehmen haben im letzten Jahr 7.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Wir wollen diesen Trend fortsetzen. Sollte das sogenannte Dekret der Würde in dieser Form genehmigt werden, wird dies allerdings sehr schwierig“. Der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Federico Giudiceandrea, ist besorgt, nachdem gestern die Abgeordnetenkammer das sogenannte „Dekret der Würde“ verabschiedet hat.
Nächste Woche wird der Senat über das Dekret abstimmen. „Durch den Einsatz der Confindustria ist es gelungen, einige Änderungen einzuführen, aber diese kleinen Verbesserungen sind noch nicht ausreichend“, sagt Giudiceandrea.
Besonders negativ ist die Rückkehr zu einer starren Arbeitsmarktregelung: „Die Wiedereinführung der Begründung bei befristeten Arbeitsverhältnissen und die Anhebung der Sozialbeiträge im Fall von Verlängerungen dieser Verträge erhöht das Risiko von Streitfällen. Damit wird Unsicherheit geschaffen und Unsicherheit bremst Investitionen“, warnt Giudiceandrea.
“Wie kompliziert die aktuelle Regelung ist, zeigt allein schon die Tatsache, dass aufgrund der neuen Bestimmung für unbefristete Verträge je nach Datum des Abschlusses vier verschiedene Regelungen zur Anwendung kommen werden. In unseren Mitgliedsunternehmen sind neun von zehn Arbeitsverhältnisse unbefristet. Auch befristete Arbeitsverträge garantieren jedoch den Arbeitnehmern alle Rechte, die zu ihrem Schutz gesetzlich vorgesehen sind“, unterstreicht der Präsident des Unternehmerverbandes.
“Ebenso werden die vorgesehenen Strafen für Unternehmen, die ihre Produktion ins Ausland verlegen, negativ bewertet. Opportunistische Verhaltensweisen sollen natürlich eingeschränkt werden, aber man darf nicht Unternehmen in ihren Bemühungen zur Internationalisierung bremsen. Diese sind nämlich für die Entwicklung eines Betriebes ausschlaggebend. Das gilt besonders in einem Land wie Südtirol, in dem gerade der Außenhandel ausschlaggebend war, um die Wirtschaftskrise zu überbrücken“, meint Giudiceandrea.
Der Präsident des Unternehmerverbandes richtet abschließend einen Appell an die Senatoren: „Wir hoffen, dass das Dekret noch überarbeitet werden kann. Italien erholt sich gerade von der langen Wirtschaftskrise und die Unternehmen haben mit neuen Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen reagiert. Dieser Aufschwung sollten wir durch klare und sichere Regeln, einem effizienten Arbeitsmarkt und wettbewerbsfähiges Umfeld, das Investitionen anzieht, unterstützen“.