Erpresserische Mutter zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt

„Du willst deine Tochter sehen? Bezahle oder du siehst sie nicht!“

Dienstag, 21. Dezember 2021 | 08:06 Uhr

Von: ka

Brescia – Einem Vater, der sich von der Mutter seiner Tochter getrennt hatte, ist von seiner Ex-Frau monate- und jahrelang das ihm gerichtlich zustehende Umgangsrecht verweigert worden. Um sein Kind dennoch sehen zu kennen, verlangte die Frau von ihm Summen in der Höhe von 200 bis 590 Euro. Falls er sich weigerte, die geforderten Summen zu bezahlen, ließ sie sich einfach nicht blicken und verschwand samt der Tochter spurlos.

Die unglaubliche Vorgangsweise der Frau, die über einen längeren Zeitraum hinweg vom Vater der gemeinsamen Tochter Tausende von Euro erpresst hatte, wurden von den nach einer Anzeige in die Wege geleiteten Ermittlungen aufgedeckt. Die Richter des Tribunals von Brescia sahen ihre Schuld als erwiesen an und verurteilten die Mutter wegen eigenmächtiger Ausübung eigener Rechtsansprüche zu einer unbedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren sowie zur Zahlung von Schadensersatz.

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Ein Urteil, das ein Gericht in einem Streit zwischen ehemaligen Ehepartnern fällte, sorgt weit über die sich mit Familienrecht beschäftigenden Anwälte und Tribunale hinaus für großes Aufsehen. Eine Frau, die ihrem Ex-Mann das ihm zustehende Besuchsrecht verweigert und es ihm nur nach der Zahlung erheblicher Summen gewährt hatte, wurde von einem Gericht von Brescia wegen eigenmächtiger Ausübung eigener Rechtsansprüche zu einer unbedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

Im Lichte der zusammengetragenen Beweise sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Frau über den ihr zustehenden Unterhalt für sie und das Kind hinaus vom Vater der gemeinsamen Tochter Tausende von Euro erpresst hatte. Zudem verfügten die Richter, dass die Verurteilte die Verfahrenskosten tragen und dem Vater eine vorläufige Summe von 5.000 Euro zahlen muss. Es wird Aufgabe eines Zivilrichters sein, die endgültige Schadensersatzsumme festzulegen.

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Den Ermittlungen zufolge behauptete die Frau schon kurz nach der eigentlichen Trennung immer wieder, dass der von ihrem Ex-Mann als Unterhalt gezahlte und vom Gericht festgelegte Betrag zu gering und unzureichend für den Unterhalt des Kindes sei. In der Folge verlangte sie vom Vater der gemeinsamen Tochter die Zahlung immer höherer Geldbeträge, die im Laufe der Monate und Jahre in offenen Erpressungen ausarteten. Die Mutter machte das dem Vater rechtlich zustehende Umgangsrecht von der Zahlung erheblicher Summen abhängig. Im Falle seiner Weigerung drohte die Frau ihrem Ex-Mann damit, dass er „zu seiner Tochter Adieu sagen“ könne. Der Mann hielt die Gründe, die die Frau für die hohen Ausgaben genannt hatte, für vorgeschoben, aber weil er sehr an seiner Tochter hing, blieb ihm nichts anderes übrig, als den fortlaufenden Geldforderungen nachzugeben.

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Die Erpressungen, die im Mai des Jahres 2016 begannen und bis zur Anzeige des Mannes fortdauerten, nahmen im Laufe der Zeit Formen „tariflich vereinbarter Besuchszeiten“ an. Während für einen Nachmittag mit der eigenen Tochter 200 Euro fällig waren, wurde die Gebühr für ein ganzes Wochenende von der Frau mit 590 Euro veranschlagt. „Es tut mir leid, aber wenn deine Tage kommen, werde ich dir deine Tochter nicht sehen lassen. Ich werde unauffindbar sein. Du willst mir das Geld nicht geben? Dann vergiss es, das Kind zu sehen, denn ich werde dafür sorgen, dass du sie nicht findest“, so die Worte der Mutter, die Teil der dem Gericht vorliegenden Akten sind.

Der Vater hatte keine andere Wahl, als zu schweigen und die mit der Frau „vereinbarten“ Überweisungen mit dem Vermerk „Strom, Gas und Bimbostore“ zu tätigen. In der Tat bekräftigte die Frau wiederholt, dass zu den Unterhaltskosten für das Kind nicht nur die Bezahlung von Strom- und Gasrechnungen, sondern auch die Übernahme der Ausgaben für Milchpulver und Windeln gehören, die von der Mutter in einem Laden der „Bimbostore“-Kette erworben wurden.

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„Wisse, dass wir erst am Anfang eines langen Krieges stehen. Wenn du die Überweisung von 590 tätigst, wirst du sie sehen. Ansonsten kannst du es vergessen“, so die Frau in einer der vielen Nachrichten, die sie ihm geschrieben hatte. Unter anderem waren es diese wenigen Worte, die genügten, um das Gericht davon zu überzeugen, dass die Frau das Umgangsrecht mit dem Kind von der Zahlung hoher Geldbeträge abhängig gemacht hatte. Um sich die Möglichkeit zu sichern, ein paar Stunden mit seiner Tochter zu verbringen, hatte sich der Vater monate- und jahrelang jedes Mal zur Zahlung Hunderter von Euro erpressen lassen.

Dementsprechend hart fiel das Urteil aus, das die Richter über die Mutter fällten. Die Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren wiegt schwer. Neben der Zahlung aller Verfahrenskosten und der Begleichung einer ersten Summe von 5.000 Euro wird sich die Frau vor einem Zivilrichter einem eigenen Schadensersatzprozess stellen müssen. Zudem könnte ein Gericht auch die Frage beantworten, ob eine Frau, die ihrem Ex-Mann auf diese Art und Weise hohe Summen abpresst, überhaupt dazu geeignet ist, über ein kleines Kind das Sorgerecht auszuüben.