Von: luk
Rom – Für alle, die einen Fahrradträger an der Anhängerkupplung am Auto haben, gibt es nun Entwarnung aus Rom. Nach mehreren Rekursen hat der Staatsrat nun die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung für Fahrradträger ausgesetzt.
Vorgesehen war, dass das Fahrrad am Träger nicht mehr breiter sein darf als das Auto selbst. Gerade bei der Kombination Klein-Pkw und Elektrofahrräder ist das aber oft der Fall. Nicht einberechnet sind die Seitenspiegel.
Weil sich die Hersteller zur Wehr gesetzt haben, bleibt vorerst alles beim Alten. Ragt das Fahrrad also etwas weiter über das Fahrzeugheck hinaus, stellt das im Moment kein Problem dar. Doch ganz vom Tisch ist die Sache noch nicht. Das Gesetz wurde vom Staatsrat nämlich nur ausgesetzt. Es könnte sein, dass es einen zweiten Anlauf gibt.
In den vergangenen Jahren ist mit dem Fahrrad- und E-Fahrradboom auch der Trend zur Mitnahme des eigenen Fahrrads angestiegen. Auch auf Urlaubsfahrten werden Fahrräder gerne mit dem Auto mitgeführt. Das Gesetz hätte auch für Urlauber aus dem Ausland gegolten.