Von: axa
Bozen – Das Kassationsgericht hat es bekräftigt: Ein Kind im Auto zurückzulassen, ist ein Verbrechen.
Man setzt das Kind damit einer Gefahr aus und verletzt die elterliche Aufsichtspflicht. So die Äußerung des Kassationgerichts zu einem Fall, bei dem eine Mutter zum Einkaufen gegangen war und ihre zwei-jährige Tochter im verschlossenen Auto zurückgelassen hat.
Die Frau meint, sie habe ihr Kind dadurch nicht in Gefahr gebracht.