Von: mk
Trient – Das Berufungsgericht in Trient hat einen 45-Jährigen wegen familiärer Misshandlung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Ex-Partnerin des Mannes wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.
Der Fall geht auf Dezember 2020 zurück, als die Frau Anzeige gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten erstattete.
Der Mann, der stets alle Anschuldigungen zurückwies, war in erster Instanz zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, nachdem die Richter ihn für schuldig befunden hatten, schwere sexuelle Gewalt und Misshandlung von Familienangehörigen begangen zu haben.
Der Frau, die sich als Nebenklägerin in das Verfahren eingelassen hatte, waren hingegen 60.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden.
Das Berufungsgericht hat das Urteil erster Instanz nun abgemildert und den Straftatbestand der schweren sexuellen Gewalt nicht anerkannt. Die Misshandlung von Familienangehörigen wurde jedoch bestätigt. Die Strafe wurde daher auf ein Drittel der ursprünglichen Strafe gekürzt. Die Urteilsbegründung wird innerhalb von 90 Tagen hinterlegt.
Die Anwälte Marco und Andrea Stefenelli, die die Verteidigung des Mannes übernommen haben, kündigten bereits an, einen möglichen Rekurs vor dem Kassationsgericht zu prüfen.
Dem Bericht der Frau zufolge hat ihr Albtraum zehn Jahre lang angedauert. Dabei sei sie von ihrem Ex-Partner andauernd schikaniert worden.
Die Gewalt habe sich auch dann fortgesetzt, als die Frau schwanger war – bis sie Anzeige erstattete.
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