Von: luk
Mezzolombardo – Ein tragischer Vorfall erschüttert die Kleinstadt Mezzolombardo im Trentino an der Südgrenze von Südtirol: In der Nacht auf Donnerstag soll ein 19-jähriger Mann seinen Vater mit einem Messer tödlich verletzt haben. Nach ersten Erkenntnissen geschah die Tat offenbar in einem Versuch, seine Mutter vor einem gewalttätigen Angriff zu schützen.
Die Carabinieri wurden gegen Mitternacht zu einem Einsatz in der Via Frecce Tricolori gerufen. Dort fanden sie den 46-jährigen Familienvater, einen bosnischen Staatsbürger, leblos in der gemeinsamen Wohnung der Familie vor. Der Sohn stellte sich am Tatort den Einsatzkräften und wurde wegen Mordverdachts festgenommen.
Ersten Ermittlungen zufolge kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Vater und der Mutter des Jugendlichen. Als der Streit eskalierte und offenbar in körperliche Gewalt überging, griff der 19-Jährige ein – mit tödlichem Ausgang. Ob es sich um einen Akt der Notwehr oder eine Überschreitung derselben handelt, ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft von Trient hat das Provinzkommando der Carabinieri mit der Untersuchung beauftragt. Zunächst gehe es darum, die genauen Abläufe der Tatnacht sowie das familiäre Umfeld umfassend zu rekonstruieren, so die Behörden.
Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang. Klar ist jedoch: Eine Familie ist zerstört und ein junger Mann muss sich nun vor Gericht für eine Tat verantworten, die womöglich aus einem Impuls der Verteidigung heraus geschah.
Notwehr oder Totschlag?
Ob der 19-Jährige am Ende wegen Mordes, Totschlags oder gar nicht verurteilt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, ob er sich tatsächlich in einer Notwehrlage befand – also eine gegenwärtige, rechtswidrige Gefahr für seine Mutter abwehren wollte. In einem solchen Fall wäre sein Handeln gerechtfertigt.
Allerdings prüft die Staatsanwaltschaft auch, ob die Verteidigung verhältnismäßig war – oder ob der junge Mann überreagiert und damit die Grenze zur sogenannten „Notwehrüberschreitung“ überschritten hat. In diesem Fall könnte eine mildere Strafe drohen. Sollte sich hingegen herausstellen, dass keine akute Gefahr bestand, könnte auch eine Anklage wegen Totschlags oder sogar Mordes erhoben werden.
Klar ist: Die Ermittlungen stehen erst am Anfang, und sowohl Zeugenaussagen als auch Spuren am Tatort werden entscheidend sein, um das Geschehene rechtlich einzuordnen.
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