Massentourismus wird zum Problem

Florenz will Kurzzeit-Vermietungen verbieten

Sonntag, 21. Juli 2024 | 08:00 Uhr

Von: APA/dpa-AFX

Florenz will Kurzzeit-Vermietungen von Wohnungen in seiner historischen Innenstadt demnächst verbieten. Das kündigte die neue sozialdemokratische Bürgermeisterin der mittelitalienischen Großstadt, Sara Funaro, an. Zuvor hatte ein Verwaltungsgericht der Region Toskana eine Beschwerde gegen entsprechende Pläne der 360.000-Einwohner-Stadt für unzulässig erklärt.

Florenz mit seinen vielen Museen, Kirchen und Denkmälern gehört in Italien zu den Städten, die besonders unter Massentourismus leiden. Insbesondere in der Innenstadt, die seit Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, wurden viele Mieter aus ihren Wohnungen durch Touristen verdrängt, die nur wenige Tage bleiben, aber viel mehr Geld zahlen. An manchen Tagen ist in den Straßen rund um den Dom und die Uffizien kaum noch ein Durchkommen.

Funaro wurde erst im vergangenen Monat zur Bürgermeisterin gewählt. In einer Stichwahl konnte sie sich gegen den ehemaligen Direktor der Uffizien, den Deutsch-Italiener Eike Schmidt, durchsetzen, der mit Unterstützung der in Rom regierenden Rechtsparteien angetreten war. Mit der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelung werde sich der Stadtrat in der nächstmöglichen Sitzung befassen, kündigte die Sozialdemokratin an.

Über ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen wird in der Toskana-Hauptstadt schon länger diskutiert. Im Gespräch sind auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen für bisher übliche Zeiträume vermieten. Die Innenstadt von Florenz gehört bereits seit 1982 zum Unesco-Weltkulturerbe.

Kommentare

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13 Kommentare auf "Florenz will Kurzzeit-Vermietungen verbieten"


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Volino
Volino
Grünschnabel
1 Tag 1 h

Ich finde sowas wie AirBNB oder ähnliche Plattformen absolut nicht gut weil das reinste Preistreiber für den Wohnungsmarkt sind.
Dadurch entsteht eine herbeigeholte Knappheit an Wohnraum was im Endeffekt heißt, wir dürfen immer tiefer in die Tasche greifen um unsere Wohnung oder Haus, zu bezahlen. 😑

Pyrrhon
Pyrrhon
Universalgelehrter
23 h 32 Min

Wenn ich meine Wohnung gerade nicht brauche weil ich z.B. in Urlaub fahre od. bei einer Freundin wohne, dann ist eine zwischenzeitliche Vermietung kein Problem, für sowas wäre AirBNB auch gedacht, das Problem ist jedoch dass Personen od. sogar Unternehmen, eigens Wohnungen ankaufen um diese für Urlaubszwecke zu vermieten, da muß ein Riegel vorgeschoben werden

Ninni
Ninni
Kinig
1 Tag 2 h

Verständlich, für Einheimische muss mehr Wohngelegenheit her.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
1 Tag 1 h

Diese Wohnungen, vor allem in den Innenstädten, nehmen dem einheimischen Markt all die Mietwohnungen weg und führen zu einem völlig unkontrollierten und nicht steuerbaren Tourismus. In diesen Zweitwohnungen und auch Airbnb befinden sich öfters unzählige Bewohner. Südtirol hat ja zehntausende Ferienwohnungen/Airbnb. 

Doolin
Doolin
Kinig
1 Tag 2 h

…überall das Gleiche…

Wunder
Wunder
Superredner
1 Tag 21 Min

Wünschenswert wäre, dass sich die Bürgermeisterin gegen die große Lobby durchsetzen kann …

Olm sgleiche
Olm sgleiche
Tratscher
21 h 6 Min

Kann…. wo ein wille da ein Weg. Aber warum sollte???

Olm sgleiche
Olm sgleiche
Tratscher
21 h 8 Min

Finde immer wieder lustig wie Herr und Frau Südtiroler sich über den Wohnungsmarkt/Preise in Südtirol aufregen!!! Und genau diese Leute kaufen/mieten am Gardasee eine Zweitwohnung. Aber das ist ok. ist ja ausserhalb unserer Landesgrenze…..🤦🏻🙈😡

6079_Smith_W
21 h 58 Min

Es ist wiedermal so weit gekommen weil die Sache ausser Kontrolle geraten ist 🙄

RealistischerIdealist
23 h 36 Min

Es bräuchte nur EIN gesetz: jeder darf nur eine wohnung/haus besitzen u das problem für investionen etc ist eliminiert!

Pasta Madre
Pasta Madre
Universalgelehrter
23 h 10 Min

Diese Kurzzeitvermietungen sollten überall verboten werden.
Das würde die Wohnungspreise senken und die Wohnungsbesitzer zu Langezeit mieten animieren.

sixtus
sixtus
Tratscher
2 h 50 Min

Eine Einschränkung in der Nutzung meines Eigentums? Ob das rechtens ist. Dies kommt einer beinahe Enteignung gleich. Was würde das Eu Gericht sagen? Wo ist der Schutz des Eigentums, das mit dieser Maßnahme beschnitten wird?

Oberjoggler
Oberjoggler
Tratscher
1 h 29 Min

@sixtus es handelt sich zwar um Ihr Eigentum, aber dieses hat eine gewisse Zweckgebundenheit. Und diese ist in der Regel nicht frei wählbar. Zudem denke ich, geht es hier in erster Linie nicht um gewerbliches touristisches Vermieten, sondern um das private Vermieten

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