Massentourismus wird zum Problem

Florenz will Kurzzeit-Vermietungen verbieten

Sonntag, 21. Juli 2024 | 08:00 Uhr

Von: APA/dpa-AFX

Florenz will Kurzzeit-Vermietungen von Wohnungen in seiner historischen Innenstadt demnächst verbieten. Das kündigte die neue sozialdemokratische Bürgermeisterin der mittelitalienischen Großstadt, Sara Funaro, an. Zuvor hatte ein Verwaltungsgericht der Region Toskana eine Beschwerde gegen entsprechende Pläne der 360.000-Einwohner-Stadt für unzulässig erklärt.

Florenz mit seinen vielen Museen, Kirchen und Denkmälern gehört in Italien zu den Städten, die besonders unter Massentourismus leiden. Insbesondere in der Innenstadt, die seit Jahrzehnten zum Weltkulturerbe gehört, wurden viele Mieter aus ihren Wohnungen durch Touristen verdrängt, die nur wenige Tage bleiben, aber viel mehr Geld zahlen. An manchen Tagen ist in den Straßen rund um den Dom und die Uffizien kaum noch ein Durchkommen.

Funaro wurde erst im vergangenen Monat zur Bürgermeisterin gewählt. In einer Stichwahl konnte sie sich gegen den ehemaligen Direktor der Uffizien, den Deutsch-Italiener Eike Schmidt, durchsetzen, der mit Unterstützung der in Rom regierenden Rechtsparteien angetreten war. Mit der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelung werde sich der Stadtrat in der nächstmöglichen Sitzung befassen, kündigte die Sozialdemokratin an.

Über ein Verbot von Kurzzeit-Vermietungen wird in der Toskana-Hauptstadt schon länger diskutiert. Im Gespräch sind auch Steuererleichterungen für Eigentümer, die ihre Wohnungen für bisher übliche Zeiträume vermieten. Die Innenstadt von Florenz gehört bereits seit 1982 zum Unesco-Weltkulturerbe.

Kommentare

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22 Kommentare auf "Florenz will Kurzzeit-Vermietungen verbieten"


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Volino
Volino
Grünschnabel
1 Monat 3 Tage

Ich finde sowas wie AirBNB oder ähnliche Plattformen absolut nicht gut weil das reinste Preistreiber für den Wohnungsmarkt sind.
Dadurch entsteht eine herbeigeholte Knappheit an Wohnraum was im Endeffekt heißt, wir dürfen immer tiefer in die Tasche greifen um unsere Wohnung oder Haus, zu bezahlen. 😑

Pyrrhon
Pyrrhon
Universalgelehrter
1 Monat 3 Tage

Wenn ich meine Wohnung gerade nicht brauche weil ich z.B. in Urlaub fahre od. bei einer Freundin wohne, dann ist eine zwischenzeitliche Vermietung kein Problem, für sowas wäre AirBNB auch gedacht, das Problem ist jedoch dass Personen od. sogar Unternehmen, eigens Wohnungen ankaufen um diese für Urlaubszwecke zu vermieten, da muß ein Riegel vorgeschoben werden

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
1 Monat 1 Tag

Zu unterscheiden wer eine Wohnung kurzzeitig vermietet ist relativ schwierig. Das hätte höchstens zur Folge dass die Unternehmer ihren Betrieb splitten würden. Was wäre wenn Sie nicht eine Wohnung sondern 2 hätten, oder vielleicht noch die Ihrer Mutter mit vermieten würde die gerade im Altersheim oder Krankenhaus ist oder bei ihrer Tochter wohnt. Entweder es ist erlaubt, dann ist es für alle erlaubt oder es ist verboten. Andernfalls ist jegliche Kontrolle unmöglich.

Ninni
Ninni
Kinig
1 Monat 3 Tage

Verständlich, für Einheimische muss mehr Wohngelegenheit her.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
1 Monat 3 Tage

Diese Wohnungen, vor allem in den Innenstädten, nehmen dem einheimischen Markt all die Mietwohnungen weg und führen zu einem völlig unkontrollierten und nicht steuerbaren Tourismus. In diesen Zweitwohnungen und auch Airbnb befinden sich öfters unzählige Bewohner. Südtirol hat ja zehntausende Ferienwohnungen/Airbnb. 

Doolin
Doolin
Kinig
1 Monat 3 Tage

…überall das Gleiche…

Wunder
Wunder
Superredner
1 Monat 3 Tage

Wünschenswert wäre, dass sich die Bürgermeisterin gegen die große Lobby durchsetzen kann …

Olm sgleiche
Olm sgleiche
Tratscher
1 Monat 3 Tage

Kann…. wo ein wille da ein Weg. Aber warum sollte???

Olm sgleiche
Olm sgleiche
Tratscher
1 Monat 3 Tage

Finde immer wieder lustig wie Herr und Frau Südtiroler sich über den Wohnungsmarkt/Preise in Südtirol aufregen!!! Und genau diese Leute kaufen/mieten am Gardasee eine Zweitwohnung. Aber das ist ok. ist ja ausserhalb unserer Landesgrenze…..🤦🏻🙈😡

RealistischerIdealist
1 Monat 3 Tage

Es bräuchte nur EIN gesetz: jeder darf nur eine wohnung/haus besitzen u das problem für investionen etc ist eliminiert!

Pasta Madre
Pasta Madre
Universalgelehrter
1 Monat 3 Tage

Diese Kurzzeitvermietungen sollten überall verboten werden.
Das würde die Wohnungspreise senken und die Wohnungsbesitzer zu Langezeit mieten animieren.

6079_Smith_W
1 Monat 3 Tage

Es ist wiedermal so weit gekommen weil die Sache ausser Kontrolle geraten ist 🙄

sixtus
sixtus
Tratscher
1 Monat 2 Tage

Eine Einschränkung in der Nutzung meines Eigentums? Ob das rechtens ist. Dies kommt einer beinahe Enteignung gleich. Was würde das Eu Gericht sagen? Wo ist der Schutz des Eigentums, das mit dieser Maßnahme beschnitten wird?

Oberjoggler
Oberjoggler
Tratscher
1 Monat 2 Tage

@sixtus es handelt sich zwar um Ihr Eigentum, aber dieses hat eine gewisse Zweckgebundenheit. Und diese ist in der Regel nicht frei wählbar. Zudem denke ich, geht es hier in erster Linie nicht um gewerbliches touristisches Vermieten, sondern um das private Vermieten

sixtus
sixtus
Tratscher
1 Monat 2 Tage
@Oberjoggler Dies ist aber ein Eingriff in mein Privateigentum. Wer nimmt sich das Recht heraus mir zu sagen was ich mit meinem Eigentum machen darf und was nicht. Was ist der 2te Schritt? Wird in meiner leerstehenden Wohnung, die mein Eigentum ist und frei von Bindungen, welches ich mir, mit meinem ersparten Geld, wo ich bereits nach Kauf, 2 oder mehrmals alles versteuert habe, jemand einfach von der Gemeinde oder Staat in MEINE Wohnung gelassen? Wo ist der Unterschied zwischen gewerblich oder Privat? Wenn ich die z.Z. privat mache eröffne ich eine Mwst Nr und umgehe diesen absurden Witz. Welcher… Weiterlesen »
Oberjoggler
Oberjoggler
Tratscher
1 Monat 2 Tage

@sixtus naja, dann bitte MwSt. Position eröffnen und schön alles offiziell machen, dann ist das Ganze nicht mehr so lukrativ und regelt sich alleine, wenn die Abgaben und Steuern fällig werden. Angebot-Nachfrage – Kurve schon mal was gehört?

sixtus
sixtus
Tratscher
1 Monat 2 Tage

@Oberjoggler Gute Morgen wenn man es PRIVAT macht wird alles in der Steuerklärung erklärt und man hat keine Abzüge. Es wird der Bruttobetrag besteuert, d.h. Einnahmen inkl Provision von airbnb. Wenn man es gewerblich mach kannan alles absetzen. Private Zahlen folglich mehr Steuern als gewerbliche.

Oberjoggler
Oberjoggler
Tratscher
1 Monat 1 Tag

@sixtus falls dem so ist, entschuldige ich mich bei Ihnen. Ich war bis dato der Meinung, privat = schwarz und damit ohne Lizenz und am Fiskus vorbei…(ausgenommen registrierter Mietvertrag, was bei Kurzzeitmiete wohl eher die Ausnahme sein dürfte)

sixtus
sixtus
Tratscher
1 Monat 1 Tag

@Oberjoggler airbnb booking usw melden die Einkünfte der Agentur der Einnahmen. Airbnb und booking behalten 21% Ersatzsteuer auf Mietverträge ein, die der Vermieter über seiner Steuererklärung abrechnen muss. Er bekommt ein CU dafür. Kurzzeitmietverträge unter 30 Tagen müssen bei der Agentur der Einnahmen nocht registriert werden.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
1 Monat 1 Tag

Wenn ich eine Wohnung mehrfach vermiete dann führe ich eine kommerzielle Tätigkeit aus und diese könnte auch Regeln unterworfen werden.

sixtus
sixtus
Tratscher
1 Monat 1 Tag

@Chrys Nein. Laut Gesetz ist es eine kommerzielle Tätigkeit wenn ich über 3 Wohnungen kurzzeitig vermiete. Meine einzige Wohnung kann ich 365 Tage im Jahr an unterschiedliche Personen vermieten, wenn ich möchte, sofern ich so viele Menschen finde. Oder ich lasse MEINE Wohnung leer stehen. Ist ja meine, die ich gekauft und mit versteuert Einkommen bezahlt habe.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
1 Monat 1 Tag

@ sixtus

wenn das Gesetz sagt dass eine kommerzielle Tätigkeit erst ab der 4. Wohnung beginnt dann muss ich eben das Gesetz ändern. Andernfalls sind Schwindel Tür und Tor geöffnet. Ich habe eine Frau, 3 Kinder, 1 Mutter. Also, bei ein klein wenig Geschickt kann ich dann 18 Wohnungen besitzen oder gemietet haben und “kommerziell” vermieten. Nicht auszudenken wenn ich noch ein paar Menschen finden deren Namen ich auch noch benützen kann.

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