Von: ka
Peschiera del Garda – Im bekannten Urlauberort Peschiera del Garda hat sich vor einigen Tagen ein ganz besonders grausamer Fall von Tierquälerei ereignet. Drei Studenten steinigten aus nichtigen Gründen einen Schwan zu Tode. Auf den Hinweis ihres Professors hin wurden die drei Studenten von den Carabinieri angezeigt.
Die drei Jugendlichen waren Studenten einer dänischen Oberschulklasse, welche in einem Feriendorf am Gardasee ihren Urlaub verbrachte. Die drei 16-Jährigen sahen das Tier vermutlich im Schilfgürtel, der in der Umgebung von Peschiera den Gardasee säumt. Beim Versuch den Schwan zu berühren und zu streicheln, verfolgten die drei Jugendlichen das Tier. Aber der Schwan, der wahrscheinlich sein Nest mit seinen Jungen beschützen wollte, das sich zwischen den Schilfpflanzen befand, flüchtete nicht und begann vor den drei Studenten drohend die Flügel auszubreiten, den Schnabel aufzumachen und tief Luft holend „durch den Schnabel zu pfeifen“. Die Schutz- und Drohgesten des Schwans lösten bei den drei 16-Jährigen offensichtlich eine unerklärliche gewalttätige Reaktion aus. Die drei nahmen mehrere Steine in die Hand und warfen mit ihnen nach dem Tier. Der Schwan versuchte noch mit einer Flucht ins Schilfdickicht sein Leben zu retten, aber es war vergeblich. Ein regelrechter Hagel von Steinen ließ dem Tier keine Chance.
Aber die verabscheuungswürdige Tat blieb nicht unbeobachtet. Nachdem die Carabinieri die veterinärmedizinische Abteilung der lokalen Sanitätseinheit damit beauftragt hatten, den toten Schwan zu bergen und zu untersuchen, nahmen sie umgehend die Ermittlungen auf, um die Täter ausfindig zu machen. Die entscheidenden Hinweise kamen dabei vom Professor, der die dänische Schulklasse bei ihren Lehrausflug am Gardasee begleitete. Der Lehrer nannte den Carabinieribeamten die Namen der drei Übeltäter. Die drei 16-jährigen Dänen wurden wegen Tötung eines Tieres beim Jugendgericht auf freien Fuß angezeigt. Die Strafe, die die drei Jugendlichen nun erwartet, könnte sehr hart ausfallen. Das italienische Strafgesetzbuch sieht für jene, die mutwillig, aus Grausamkeit und ohne Notwendigkeit den Tod eines Tieres verursachen, eine Haftstrafe von vier Monaten bis zu zwei Jahren vor.
Der schreckliche Tod des Schwans löste nicht nur bei Tierliebhabern und Tierschützern, sondern weit darüber hinaus tiefe Abscheu und Betroffenheit aus. In den sozialen Netzwerken gaben viele Nutzer ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die drei Jugendlichen zu einer exemplarischen Strafe verurteilt werden.