Von: ka
Val Calepio – Mehrere Wanderer, welche auf Wegen in den Wäldern des Val Calepio, eines Tales und Weinanbaugebietes östlich von Bergamo, unterwegs waren, staunten nicht schlecht, als sie auf unglaubliche, von Jägern aufgestellte Hinweisschilder stießen. Die Schilder warnten die Wanderer nicht weniger als vor möglichen, umherfliegenden Kugeln.
„Attenzione, capanni da caccia attivi: pallini vaganti dalle ore 6 alle ore 13. Non ci riteniamo responsabili in caso di ferite!“(Achtung, Jagdunterstände aktiv belegt: umherfliegende Schrotkugeln von 6.00 bis 13.00 Uhr. Wir halten uns im Fall von Verletzungen für nicht verantwortlich, Anmerkung der Redaktion) stand auf einem großen, an einen Baumstamm genagelten Schild zu lesen. Das sprachlose Staunen wich sehr bald großem Ärger. Viele aufgebrachte Wanderer fotografierten die Schilder und posteten sie in den sozialen Netzwerken. Besonders sauer stieß den Bergwanderern, unter denen sich nicht wenige Mitglieder des italienischen Alpenvereins Cai befinden, jener letzte Teil des Hinweisschilds auf, demzufolge die Jäger jegliche Verantwortung von sich weisen wollen.
Die in den sozialen Netzwerken losgetretene Polemik erreichte bald auch den italienischen Jägerverband Federcaccia. Der italienische Jägerverband teilte in einer Stellungnahme mit, dass laut seiner Ansicht in einem Revier auf aktive Jäger hinzuweisen, „ein Akt gesunden Menschenverstands“ sei. Viele Wanderer hingegen sprachen von einem „geschmacklosen Schild“ und beschuldigten die Jäger, sich mit diesem Hinweis nur aus ihrer Verantwortung stehlen zu wollen.
Nicht zuletzt wegen mehrerer in letzter Zeit geschehener, tödlicher Jagdunfälle – SüdtirolNews berichtete – nahmen die Polemiken zwischen Jägern auf der einen und Wanderern sowie Tierschützern auf der anderen Seite schnell an Heftigkeit zu.
Rechtlich gesehen ist hingegen die Lage ziemlich eindeutig. Wer ein Jagdgewehr in die Hand nimmt und einen Wanderer, der sich womöglich auch noch auf einem ausgeschilderten und markierten Weg befindet, verletzt oder gar tötet, wird sich im Falle einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung kaum auf ein von einem Jagdverband aufgestelltes Hinweisschild berufen können.