Von: ka
Carpi – Der Besitzer eines Mercedes Station Wagon aus Bari packte ein gesamtes Schlafzimmer sowie Teile der Kücheneinrichtung auf das Dach seines Fahrzeugs und wollte so beladen Savona in Ligurien erreichen. Die Carabinieri von Modena bereiteten dieser gefährlichen Fahrt ein jähes Ende. Sie stoppten den Wagen, entzogen dem Lenker den Führerschein und beschlagnahmten den Zulassungsschein des hoffnungslos überladenen Mercedes.
Es kann durchaus vorkommen, dass Urlauber, die auch in der Ferienzeit die gewohnten Utensilien ihrer Wohnung nicht missen möchten, ihren Wagen hoffnungslos überladen. Dass sie damit aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, ist dabei vielen nicht bewusst.
Ein besonders hoffnungslos überladenes Fahrzeug wurde von den Carabinieri von Modena in Carpi an der Weiterfahrt gehindert. Der Besitzer eines Mercedes Station Wagon, der von Bari kommend in Richtung Savona unterwegs war, hatte auf das Dach seines Wagens neben einem gesamten Schlafzimmer bestehend aus dem Bett, dem Lattenrost, der Matratze und einem Schrank auch noch Teile der Kücheneinrichtung, verschiedene Pfannen und Töpfe, Lebensmittel sowie Bekleidung, Reifen und vier Fahrräder geladen. Nach 700 Kilometern Autobahn war aber seine Fahrt jäh zu Ende. Als er am Freitagabend in Carpi bei Modena die Autobahn verließ, um in einem Lokal zu Abend zu essen, fiel der geradezu auf groteske Art und Weise beladene Mercedes einer Streife der Carabinieri auf.
Die Carabinieribeamten hielten den Mercedes an und unterzogen das Fahrzeug einer eingehenden Kontrolle. In der Folge kam es für den Lenker aus Bari knüppeldick. Die Carabinieri stellten ihm einen hohen Bußgeldbescheid aus, zogen seinen Führerschein ein und beschlagnahmten die Zulassungspapiere des Mercedes. Die Ordnungshüter legten dem Besitzer zur Last, den Station Wagon auf eine von den Fahrzeugpapieren nicht vorgesehene Art und Weise genützt und mit der gefährlichen Last sich und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben.
Die angehenden Urlauber werden an dieser Stelle gebeten, beim Bepacken ihres Fahrzeugs das zulässige Höchstzusatzgewicht zu beachten. Der Gesetzgeber sieht für die Gefährdung der Verkehrssicherheit zu Recht hohe Strafen vor.